Fluglärmgegner besprechen in Massen Urteil zur „Landesbedeutung“ des Dortmunder Aiprorts: „Konsequenzen für den Ausbau“

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Flugzeug im Landeanflug auf Dortmund, Foto von Manuel Fuhrmann.

Zu ihrem nächsten Treff in Unna-Massen lädt kommende Woche die Schutzgemeinschaft Fluglärm ein (SGF).

Themen werden u.a. die erfolgreiche Klage des BUND NRW gegen den Landesentwicklungsplan NRW u.a. zur Einstufung des Dortmunder Flughafens als „landesbedeutsam“ und die Geschäfts- und Passagierentwicklung am Flughafen sein. 

Austauschen wollen sich die Teilnehmer über folgende Themen:

– Klage des BUND gegen den Landesentwicklungsplan NRW

Das OVG hat der Klage des „Bund für Umweltschutz und Naturschutz, NRW“ (BUND) gegen den Landesentwicklungsplan (LEP) vollumfänglich stattgegeben. Hiernach waren die Flughäfen Dortmund, Paderborn und Weeze für ‚landesbedeutsam‘ erklärt worden, während sie zuvor nur als ‚regional-bedeutsam‘ eingestuft waren.

Das hat für den Dortmunder Flughafen Konsequenzen für den weiteren Ausbau.

Weitere Themen sind:

– Geschäfts- und Passagierentwicklung am Dortmunder Flughafen im Vergleich zu den anderen NRW-Flughäfen: Inzwischen liegen erste Zahlen für das Geschäftsjahr 2023 vor.

– Info-Veranstaltung am 01. Mai anlässlich des DGB-Familienfestes im Dortmunder Westfalenpark

– die bisherigen Vorbereitungen zu unserer 50-jährigen SGF-Jubiläum am 25. August.

Und wie immer können die Besucher auch eigene Themen einbringen.  

Über ein zahlreiches Kommen am Dienstag, 09. April 2024, 19:00 Uhr im AWO-Treff, Massener Hellweg 12 in Unna-Massen und einen fruchtbaren Austausch freuen sich die SGF-Vorstandsleute Uli Begemann, Gudrun Bürhaus, Sascha Elsner, Roland Kleine-Wiskott, Remo Licandro, Derick Meßling und Mario Krüger.

PM SGF 

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