(Noch) mehr Tempo 30 gegen Lärm? Kamener Pläne bis 24. 7. einzusehen – Rat Unna beschließt Anfang Juli

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Tempo 30 aus Lärmschutzgründen gilt in Kamen etwa an der Lünener Straße, allerdings - anders als in Unna - ausschließlich nachts. (Foto RB)

Mehr Tempo 30-Strecken auf Hauptverkehrsstraßen auch in Kamen?

Noch in dieser Woche, konkret bis zum Freitag, 5. April, haben Kamens Bürger die Möglichkeit, sich aktiv in den Lärmaktionsplan der Stadt mit einzubringen.

Aktuell arbeitet die Verwaltung der Sesekestadt ebenso wie das Rathaus Unna an der 4. Runde des Lärmaktionsplanes, der die neu berechneten Lärmpegel an den Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr darstellt (Hauptverkehrsstraßen) und Vorschläge zur Lärmvermeidung oder -reduzierung beschreibt.

Tempo 30 nur abends und nachts – Vorbild Kamen, hier an der Lünener Straße. (Foto Rinke)

Das reicht von Schallschutzfenstern über Flüsterasphalt bis hin zu Tempo 30, eine Methode, von der ausgiebig die Stadt Unna Gebrauch macht und gerade weitere Strecken benannt hat, über die der Rat Anfang Juli beschließen soll (wir berichteten HIER).

Auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie hat die Stadt Kamen erstmalig schon 2011 einen Lärmaktionsplan – kurz LAP – aufgestellt. Seine Fortschreibung erfolgte zuletzt in 2021 und berücksichtigte damals vor allem Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr. Einige Maßnahmen, die in dem Plan zur Reduzierung des Lärms vorgeschlagen wurden, wurden schon umgesetzt.

Für die Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken sind seit 2015 nicht mehr die Städte, sondern das Eisenbahnbundesamt zuständig.

Auch die Unnaer Lärmaktionsplanung schreitet fort auf Stufe 4:

Und ebenso wie in Stufe 1, 2 und 3 schlägt die Verwaltung auch wieder Temporeduzierungen auf Hauptverkehrsstraßen bzw. Teilabschnitten vor.

Sie würde die schon vorhandenen ergänzen: 30 „wegen Lärmschutz“ gilt bereits auf der kompletten Friedrich-Ebert-Straße, der Kamener Straße bis zur Kaserne, auf dem östlichen Teil der Hansastraße, auf der Hammer Straße, dem südlichen Tel der Iserlohner Straße, auf einem Teil der Hertinger Straße sowie in Massen auf Teilabschnitten der Kleistraße und des Massener Hellwegs.

Es gebe, so die Stadt, keinerlei Indikation, auf irgendeiner dieser Strecken das Limit wieder aufzuheben.

Die neu vorgeschlagenen Abschnitte der Verwaltung fürTempo 30 tags/nachts auf Hauptverkehrsstraßen sind:

•             Hansastraße weiter in Richtung Massen (West, L 665)

•             Massener Hellweg weiter in Richtung Osten (L 665)

•             Kantstraße (L678)

•             Massener Straße (L678)                   

•             Kleistraße (Süd, Richtung Provinzialstraße, L 821)

•           Hellweg (K38)

Hintergrund des Lärmschutzes ist die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates der Europäischen Union vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm.

Mit dieser hat die EU ein Konzept festgelegt, „um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern“.

Ziel der Lärmaktionsplanung sei der Gesundheitsschutz der Bevölkerung.

„Ausgehend davon werden seit 2007 Lärmaktionspläne erstellt“, erinnert die Stadt Unna in ihrer Vorlage. „Sie werden im Abstand von 5 Jahren überprüft, so dass mittlerweile die 4. Runde der Lärmaktionsplanung gestartet ist.

  • Grafik: Quelle Stadt Unna/Ratsinformationssystem

Der Lärmaktionsplan ist bis zum 18. Juli 2024 aufzustellen.“

Verfahren zur Aufstellung des Lärmaktionsplans

Der Ablauf der Lärmaktionsplanung erfolgt entsprechend der rechtlichen Vorgaben in dieser Reihenfolge:

  1. Veröffentlichung der Lärmkarten
  2. Frühzeitige Mitwirkung der Öffentlichkeit
    (Phase 1 der Beteiligung)
  3. Überprüfung und Überarbeitung des letzten LAP
  4. Veröffentlichung – Gelegenheit zur Mitwirkung der Öffentlichkeit, Beteiligung Träger öffentlicher Belange/Behörden (Phase 2 der Beteiligung)
  5. Berücksichtigung der Ergebnisse der Mitwirkung (Abwägung)
  6. Inkrafttreten des LAP durch Ratsbeschluss
  7. Berichterstattung über das Land an die EU
  8. Die Lärmkarten bzw. der Bericht über die Lärmkartierung für die Stadt Unna wurden vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) erstellt und am 06.07.2023 auf der Internetseite www.umgebungslaerm.nrw.de veröffentlicht.

Nach Beauftragung des Büros RP Schalltechnik, Osnabrück, wurde eine umfangreiche Datenerhebung bzw. eine Bestandsaufnahme zur Situation der Lärmbelastung in Unna durchgeführt und der Zwischenbericht während der Sitzung des ASM am 18.10.2023 vorgestellt.

  • Gleichzeitig wurden die Bürger mit einer Pressemitteilung über die Beteiligungsmöglichkeit informiert. Der Zwischenbericht zur Lärmkartierung konnte in der Zeit vom 13.10.2023 bis 13.11.2023 im Internet unter www.unna.de abgerufen werden. Um den Einwohnern eine weitere Möglichkeit anzubieten, Hinweise über konkrete Lärmprobleme mitzuteilen, erfolgte erstmals eine frühzeitige Mitwirkung der Öffentlichkeit mit Hilfe der Beteiligungsplattform NRW (https://beteiligung.nrw.de).

Während des oben genannten Zeitraums konnten Stellungnahmen, Anregungen oder Wünsche abgeben werden.

Ergebnis der frühzeitigen Mitwirkung der Öffentlichkeit:

Es wurden 36 Eingaben und Hinweise (Meldungen, siehe Anlage) abgegeben. 4 Meldungen bezogen sich auf Verkehrslärm durch Verkehr auf der A 44. 15 Meldungen betrafen Verkehrslärm an Landesstraßen.

Da auch in Runde 4 der Lärmaktionsplanung nur die Hauptverkehrsstraßen berücksichtigt werden, die eine Verkehrsbelastung von mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr aufweisen, bekräftigen diese Meldungen die Analyseergebnisse der Lärmkarten.

Aber auch in Wohngebieten wurde Lärm durch motorisierte Fahrzeuge als störend gemeldet. Ein Teil der Probleme (17 Meldungen) beruht auf Verstöße gegen die Straßenverkehrsregeln, insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen, oder Lärmbelästigung durch gastronomische oder gewerbliche Nutzungen.

Gewerbliche und freizeitorientierte Anlagen sind nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung. Ordnungswidrigkeiten der Pkw- oder Motorradfahrer werden im Lärmaktionsplan ebenfalls nicht berücksichtigt, da für diese Art von Störungen keine Planungen vorgenommen werden können.

Neben diesen Eingaben wurden zwischen 2021 und 2023 weitere schriftliche Eingaben und Anträge zur Lärmsituation in Unna eingereicht. Wie mit den Ergebnissen der Onlinebeteiligung wurden auch hier die Eingaben zu betroffenen Hauptverkehrsstraßen herausgefiltert.

Zu Hauptverkehrsstraße zählen Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen. Auf einer HVS muss laut Definition auch in der vierten Runde eine Verkehrsbelastung von mindestens 3 Mio. Kfz pro Jahr vorherrschen, damit sie bei der Lärmkartierung berücksichtigt wird.

Zusätzlich hatte die Stadt Unna in Stufe 2 der Lärmaktionsplanung beschlossen, weitere Straßen im Stadtgebiet, die nach Verkehrszählungen (2013/2014) mit mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr belastet sind, in die Untersuchung mit einzubeziehen. Dazu zählen die Iserlohner Straße südl. B 1 sowie die Uhlandstraße/Hellweg (K38). In Stufe 3 wurde die Hertingerstraße mit in die Betrachtung aufgenommen, da nach einer Verkehrszählung aus dem Jahr 2018 die Belastungsgrenze von 8.200 Kfz/Tag überschritten wurde.

Alle Anregungen, die sich darüber hinaus nicht direkt auf die untersuchten Hauptverkehrsstraßen beziehen, wie insbesondere kommunale Straßen, werden verwaltungsseitig gesondert geprüft. Dazu werden ggfs. weiter Berechnungen und Gutachten erforderlich.

Inhalt des Lärmaktionsplans Runde 4

Tempo 30 wegen Lärmschutz gilt seit Mai 2022 auch auf einem Teil der Hansastraße. Im Sommer soll auch der Abschnitt ab/vom Kreishauskreisel limitiert werden, schlägt die Stadt vor. (Foto Privat – Jo Stu)

„Da für die Kreisstadt Unna nur die lärmbelasteten Hauptverkehrsstraßen betrachtet werden müssen, wird im Lärmaktionsplan Unna lediglich die Lärmsituation Straßenverkehr bewertet und diesbezüglich Minderungsmaßnahmen vorgeschlagen“, unterstreicht die Stadt.

Die Bewertungen der Lärmsituationen zu Hauptschienenstrecken und zum Flughafen Dortmund ist Aufgabe des Eisenbahnbundesamtes bzw. der Stadt Dortmund. Sie legen auch entsprechende Lärmminderungsmaßnahmen fest (Stadt Dortmund: https://www.dortmund.de/themen/umwelt-nachhaltigkeit-und-klimaschutz/laerm-und-laermminderung/umgebungslaerm/laermaktionsplanung). Maßnahmen an der Schienenstrecke werden vom Eisenbahnbundesamt geplant. Nachzulesen bei https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Laerm_an_Schienenwegen/Laermaktionsplanung/laermaktions planung_node.html.

Die Ergebnisse der Lärmkartierung zeigen gegenüber der Runde 3 eine deutlich höhere Betroffenheit der Bürger durch den Verkehrslärm von Hauptverkehrsstraßen.

Gemäß Berechnungen des LANUV sind insgesamt ca. 22.900 Einwohner zwischen 55 und 70 dB(A) ganztätig und nachts ca. 14.100 Einwohner zwischen 50 und 60 dB(A) von Verkehrslärm betroffen. Die vom Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz empfohlenen Auslösewerte von 70/60 dB(A) werden für 1.675 Personen ganztags und 1.899 Personen nachts überschritten.

Die Zahlen werden im Lärmaktionsplan detaillierter auf der Basis der Lage der Wohnstätten der betroffenen Personen aufgearbeitet, sodass dargestellt werden kann, wie viele Menschen an den jeweiligen stark lärmbelasteten Straßenabschnitten leben. Zur Bewertung der Lärmsituation und der Betroffenheiten werden zusätzlich sogenannte Lärmkennziffern (LKZ) verwendet, die Lärmbelastungen und betroffene Einwohner in einer Kennzahl zusammenführen. Für jede betrachtete Hauptverkehrsstraße gibt es eine Ergebnisübersicht.

Möglichkeiten zu Lärmreduzierungen setzen an den lärmerzeugenden Faktoren im Straßenverkehr an.

Dazu zählen:

•             Verkehrsmenge und Zusammensetzung (LKW-Anteil)

•             Fahrgeschwindigkeit

•             Fahrbahnbelag

•             Straßenraumgestaltung

In der Lärmaktionsplanung werden Schallschutzmaßnahmen aufgezeigt, die als geeignet erscheinen, die Geräuschpegel hinreichend zu reduzieren. Neben kurz- und mittelfristigen Maßnahmen, die sich in der Regel ohne größere städtebauliche Maßnahmen realisieren lassen wie bspw. die Minderung bzw. Verlagerung des Verkehrsaufkommens, die Senkung des Geschwindigkeitsniveaus, werden langfristige Maßnahmen (z.B. die Verlagerung, Bündelung von Verkehren, Veränderung des Modal-Split zugunsten des Umweltverbundes oder bauliche Maßnahmen an der Straßenoberfläche (Fahrbahnbelag) genannt.

Maßnahmen der Lärmaktionsplanung in Unna

Als bislang umgesetzte Maßnahmen der Lärmaktionsplanung in Unna sind insbesondere die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h und passive Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden zu nennen.

Tempo 30 wurde eingeführt auf diesen innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen:

•             Massener Hellweg (Teilstück, L665)

•             Hansastraße (L665)

•             Hammer Straße (L665)

•             Friedrich-Ebert-Straße (L 678)

•             Kamener Straße (L 678)

•             Kleistraße (Teilstück, L 821)

Neben den Hauptverkehrsstraßen wurden bislang auch die Iserlohner Straße südlich der B 1 und die Hertingerstraße als Stadtstraße berücksichtigt.

Tempo 30 wegen Lärmschutz gilt seit Mai 2022 auch auf einem Teil der Hansastraße. Im Sommer soll auch der Abschnitt ab/vom Kreishauskreisel limitiert werden, schlägt die Stadt vor. (Foto Privat – Jo Stu)
Auf der Hertinger Straße gilt seit Anfang Februar 2022 Tempo 30 wegen Lärmschutz. Foto Martin Trillhose

Anstelle der empfohlenen Einrichtung von Tempo 30 im Straßenzug Uhlandstraße/Hellweg (K 38) wurde bei der Sanierung der Fahrbahnoberfläche ein lärmarmer Asphalt verwendet (aktiver Lärmschutz). Zusätzlich wurde ab Einmündung Bergische Straße bis zur Morgenstraße nachts ein Durchfahrtverbot für LKW eingeführt.

Die im Lärmaktionsplan vorgeschlagenen passiven Lärmsanierungsmaßnahmen, die vom Straßenbaulastträger Straßen.NRW geprüft und durchgeführt werden, sind bislang von den betroffenen Grundstückeigentümern nur vereinzelt in Anspruch genommen worden.

Derzeit sind zwei Gebiete als sogenannte Ruhige Gebiete ausgewiesen. Es handelt sich um den Kurpark und das Bornekamptal.

Entlang der A 1 und der A 44 sind bzw. werden für die Lärmschutzbauwerke umfangreiche Um- und Neubaumaßnahmen durchgeführt.

Maßnahmen der nächsten 5 Jahre

Im Lärmaktionsplan ist eine Priorisierung der untersuchten Hauptverkehrsstraßen anhand der Lärmkennziffer vorgenommen worden. Für die sechs Straßenabschnitte, an denen Maßnahmen umgesetzt worden sind (s.o.), hat sich gezeigt, dass für die belasteten Gebäude entlang der oben benannten innerörtlichen Straßen auch weiterhin Überschreitungen der Auslösewerte im Sinne der Lärmaktionsplanung vorliegen. Weitere Maßnahmen werden in dieser Runde der Lärmaktionsplanung für die oben benannten Straßen nicht zusätzlich untersucht.

Da die Anzahl der lärmbelasteten Anwohner weiterhin sehr hoch ist, liegt auch keine Indikation vor, die Geschwindigkeitsreduzierung aufzuheben.

Wesentliche bauliche Veränderungen der Straßen mit Tempo 30 für Lärmschutz, wie Einbau von sog. Flüsterasphalt oder der Bau einer Entlastungstraße erfolgten bislang nicht, daher führt eine Überprüfung der Maßnahme zu keinem anderen Ergebnis.

Für die Hauptverkehrsstraßen der Prioritätenliste, für die bislang keine lärmmindernden Maßnahmen festgelegt wurden, werden im Weiteren Empfehlungen gegeben. Hier sind auch die Anregungen der Öffentlichkeit (Onlinebeteiligung, sonstige Anregungen und Anträge) mit eingeflossen:

1.            Lärmsanierung:

Die in Stufe 3 vorgesehene Lärmsanierung der Wohngebäude an der B 1, der L 678, der L 679 und der L 665 wird weiterverfolgt.

2.            Einführung Tempo 30 tags/nachts auf Hauptverkehrsstraßen:

•             Hansastraße (West, L 665)

•             Massener Hellweg (Ost, L 665)

•             Kantstraße (L678)

•             Massener Straße (L678)                   

•             Kleistraße (Süd, L 821)

•             Hellweg (K38)

3.            Ruhige Gebiete

Die bisherigen sogenannten Ruhigen Gebiete (der Kurpark und das Bornekamptal) sind weiterhin aktuell. Der Bereich des Kurparks konnte durch die Einführung von Tempo 30 auf der Friedrich-Ebert-Straße vom Straßenverkehrslärm entlastet werden. Neue Ruhige Gebiete werden in Runde 4 nicht ausgewiesen.

Prüfungsaufträge

In den vorherigen Runden der Lärmaktionsplanung sind an allen Abschnitten, auf denen Tempo 30 empfohlen wird, die Wohngebäude im Rahmen einer Vorprüfung nach nationalen Richtlinien und Verordnungen bereits im Zuge der Lärmaktionsplanung selbst untersucht worden.

Zwischen der Veröffentlichung der Lärmkarten bzw. dem Bericht über die Lärmkartierung für die Kreisstadt Unna (06.07.2023) und dem Zeitpunkt der Berichtspflicht (18.07.2024) ist eine solche Prüfung im Aufstellungsverfahren des Lärmaktionsplans zeitlich nicht umsetzbar.

Die Abwägungsphase ist zu kurz, um qualifizierte Rückmeldungen von den Straßenbaulastträgern zu erhalten. Daher werden für relevante Straßenabschnitte sogenannte Prüfungsaufträge formuliert. Diese sollen nach Fertigstellung des Lärmaktionsplans umgesetzt werden.

Im Lärmaktionsplan werden außerdem allgemeine Hinweise und kurzfristige lärmmindernde Maßnahmen vorgeschlagen. Auch langfristige Strategien werden dargestellt.

Die Überarbeitung des LAPs erfolgte parallel bzw. anschließend zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Der Entwurf für die 4. Runde des Lärmaktionsplans der Kreisstadt Unna wurde von Herr Dipl. Ing. Ralf Pröpper im März 2024 vorgelegt.

Der Entwurf soll nun für 30 Tage veröffentlicht werden (Offenlage). Die Bürgerinnen und Bürger haben in diesem Zeitraum die Möglichkeit, Anregungen vorzubringen und damit am Lärmaktionsplan mitzuwirken. Die betroffenen Behörden werden zeitgleich angeschrieben und ebenfalls um Stellungnahme gebeten.

Alle weiteren Anlagen (Anliegereingaben etc.) finden Sie HIER im Ratsinformationssystem Unna.

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