Legal kiffen – aber keine Joints in Unna-City: Cannabisverbotszonen im Kreis Unna

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Cannabisverbotszonen –
Karte zeigt Orte, an denen Konsum verboten ist:

Joints rauchen im Kreis Unna und bundesweit: Das ist seit heute, Ostermontag (1. April 2024), legal werden.

An welchen Orten der Konsum und Anbau der Pflanze trotzdem verboten bleibt, veranschaulicht eine interaktive Karte mit Cannabisverbotszonen im Kreisgebiet.

Der Bundestag einigte sich am 23. Februar auf die kontrollierte Legalisierung von Cannabis.

Einen Monat späte passierte das Gesetz auch den Bundesrat.

Das bedeutet, dass der Besitz sowie Anbau von Cannabis für Volljährige ab jetzt (1.. 4.) legal ist.

Hierbei gibt es allerdings Vorgaben.

Zum Beispiel, dass trotz geplanter Legalisierung im April an einigen Orten ein Cannabiskonsum untersagt ist, sowie der Anbau nur für den Eigenkonsum oder in nicht-kommerziellen Anbauvereinigungen erfolgen darf.

Beispielsweise sind folgende Orte laut Cannabisgesetz (CanG) des Bundesgesundheitsministeriums mit einem Konsumverbot belegt:

  • In unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • In Schulen und im Umkreis von 100 Metern um den Eingang der Schulen.
  • Auf Kinderspielplätzen und in einem Bereich von 100 Metern um den Eingang von Kinderspielplätzen.
  • In Kinder- und Jugendeinrichtungen und in einem Umkreis von 100 Metern um den Eingang von Kinder- und Jugendeinrichtungen.
  • In öffentlich zugänglichen Sportstätten.
  • In Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr.

Die Karte zeigt, dass in ca. 5 Prozent der Fläche des Kreisgebietes ein Cannabis-Konsumverbot herrscht.

Beispielsweise zu großen Teilen in der Innenstadt von Unna, in der kompletten Innenstadt von Fröndenberg oder zu großen Teilen in der Ortsmitte von Holzwickede.

Die Karte ist im GeoService über die Homepage des Kreises Unna zu finden GeoService Kreis Unna (kreis-unna.de) und wird laufend angepasst, sollte es zu Änderungen der Gesetzeslage kommen oder falls Standorte fehlen.

Erstellt wurde die Karte durch den Bereich Geodatenmanagement und Statistik mithilfe der vorliegenden Geo-Standorte der genannten Einrichtungen.


Hinweis zur Karte:
Diese Karte zeigt potenzielle Cannabis-Konsumverbote bzw. Gebiete, in denen keine Anbaugemeinschaften gegründet werden dürfen, im Umkreis von 100 Metern um Schulen, Kindergärten, Jugendzentren und Spiel-/Bolzplätze im Kreis Unna. Es besteht die Möglichkeit, dass nicht alle relevanten Standorte erfasst wurden und dass die genaue Lage der Zonen variieren kann. Darüber hinaus könnte die 100-Meter-Regelung gemäß zukünftiger Gesetzesänderungen überarbeitet werden. Die Nutzung dieser Karte erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Kreis übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten oder Ungenauigkeiten. Bei Vorliegen neuer Informationen zur Gesetzeslage wird die Karte angepasst.

Quelle Kreis Unna

3 KOMMENTARE

  1. Wenn ich die verwirrende Gesetzgebung richtig verstanden habe, kann man wohl eher von einer „Eingeschränkten Nutzungserlaubnis“ anstatt von einer „Legalisierung“ sprechen. Eine „Legalisierung“ von Cannabis würde bedeuten, das es im Supermarkt neben 100 Weinsorten auch 100 Cannabissorten im Angebot gibt.

    Das Gesetz wird unzählige Verfahren mit sich bringen, ob jemand 95m oder 105m Luftlinie von einem Kindergarten konsumiert. Ein Konsument wird das wohl nicht vorher genau ausmessen. Der deutsche Richterbund hat Recht. Das Gesetz ist so schlecht gemacht, das es sogar mehr Strafverfahren bringen wird.

    Cannabis darf man nur besitzen, wenn man in einem Club ist oder selber Pflanzen anbaut.
    Ansonsten macht man sich strafbar!

    Wenn jemand Cannabis besitzt, nicht im Club ist oder nicht selber anbaut, ist es nicht legal. Jemand muß es ihm auch illegal gegeben haben. Wenn jemand gepresstes Haschisch besitzt, wird er sicherlich mehr als drei Pflanzen besessen haben. Jemand muß es ihm auch illegal gegeben haben.

    Die Clubs müssen alles präzise über ihre Mitglieder notieren und den Behörden zur Einsicht zur Verfügung stellen. Die Behörden dürfen diese Daten auch für andere Verfahren verwenden. Clubbetreiber, die keinen finanziellen Ertrag haben dürfen, sollen für 500 Clubmitglieder „ehrenamtlich“ produzieren und können dabei schnell rechtlich Schwierigkeiten bekommen.

    Eigendlich betrifft die Freigabe von Cannabis im wesentlichen nur Selbstanbauer.
    Es sei denn, sie haben Kinder, vor denenen sie nicht fortwährend alles verschließen können. Sonst machen sie sich strafbar. Im Garten sollte man es also nicht anpflanzen. Drei Pflanzen können mit Blätter und Stil bis zu ein 1/2 oder 1 kg erreichen. Man darf aber nur 50 Gramm verwerten und der Rest muss anscheinend vernichtet werden. Der Rest, der auf dem Schwarzmarkt vielleicht ein paar tausend Euro Wert ist. Ob das jeder so streng einhält?

    Noch wilder wird es, wenn Jugendliche ab 18 sich nun in der Wohnung Plantagen mit künstlichem Licht und künstlicher Bewässerung verbunden mit der entsprechenden Stromverkabelung zusammen basteln. Eine Anlage mit Strom, Hitze und Wasser, die 24/7 in Betrieb ist.
    Wenn ein Selbstanbauer täglich ein Auto, Fahrrad oder E-Scooter benutzt, macht er sich beim Konsum schnell strafbar.

    Jugendliche lesen in der Zeitung, das ist legal und rennen vermehrt unbekümmert mit größeren Mengen durch die Stadt und wundern sich, warum sie aufgrund des Geruches aufgegriffen werden und sich ein Strafverfahren einhandeln. Wenn ein Konsument aufgegriffen wird, der in der 8. Etage eines Hochhauses wohnt und in keinem Club ist, könnte das schon ein Grund zum ermitteln sein.

    Als Krönung zu dem neuen Gesetz kommt noch die Amnestie für ehemalige Verfahren. Die onehin überlasteten Gerichte müssen dazu zehntausende Verfahren wieder neu aufrollen. Ein wahnsinniger bürokratischer Aufwand.

    Die Gesetze sind so schlecht gemacht, das sie tatsächlich mehr Strafverfahren erzeugen als vorher. Ein Scheitern der Legalisierung würde sich allerdings negativ auf das jüngere Wählerpotential auswirken, die die GRÜNEN damit auch für das geplanten Wahlrecht ab 16 ködern wollen. 4,5 Millionen Cannabiskonsumenten sind ein großes Wählerpotential. Wenn nun nicht geliefert wird, kann sich das bei denen negtiv auswirken.

    Wenn man so ein Legalisierungsvorhaben allerdings auch noch mit einem Herrn Lauterbach plant, kann es ja handwerklich nur in die Hose gehen :-).

  2. Eine Cannabispflanze braucht einige Monate, um zu reifen. Hinzu kommt der Trocknungsprozess. Wer also schon im April mit 20 Gramm Marihuana in der Tasche kontrolliert wird, hat die Drogen sehr wahrscheinlich nicht aus legalem Anbau.

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