„Dass meine Mitarbeiter und ich Bürgerbeteiligung und -engagement schätzen und fördern, haben wir schon vielfach unter Beweis gestellt.“
Als „haltlos“ bezeichnet Bürgermeister Dirk Wigant (CDU) die Vorwürfe der Bürgerinitiative „Unna braucht Eis“ zur Einschätzung des geplanten dritten Eishallen-Bürgerbegehrens durch die Stadt. Wir berichteten.
Eine externe Anwaltskanzlei war zu dem Fazit gekommen, dass dieses Begehren zum Bau einer neuen Halle am Standort der abgerissenen alten „rechtswidrig“ sei.
In ihrer Stellungnahme vom Freitag, 8. 12., greife „“Unna braucht Eis“ sowohl die Verwaltung und damit die dort arbeitenden Menschen als auch den Bürgermeister persönlich an, klagt Wigant in einer weiteren Pressemitteilung vom Sonntag, 10. Dezember.
„Ich bedauere es sehr, dass UbE mangels Sachargumenten die persönliche Auseinandersetzung sucht und damit auch die gute und zeitintensive Arbeit der Kollegen hier im Hause in Frage stellt.
Die Kolleginnen und Kollegen haben seit der Ankündigung des Bürgerbegehrens viel Arbeitszeit in die Beratung der Initiatoren investiert, die weit über dem vorgegebenen Maß lag. Dazu habe ich sofort eine Projektgruppe eingerichtet, in der mehrere Fachbereiche – Immobilienmanagement, Sport, Finanzen, Bürgerservice, Recht sowie das Büro des Bürgermeisters – zusammenarbeiten.
Unter anderem hat das Immobilienmanagement die Kosteneinschätzung erstellt – parallel zu seinen zahlreichen laufenden Projekten im gesamten Stadtgebiet.
Die gesamte Projektgruppe hat sich zweimal zu konstruktiven Gesprächen mit den Initiatoren getroffen, in deren Rahmen die Initiative zu dem angekündigten Bürgerbegehren ausführlich beraten wurde.
Das städtische Rechtsamt wies mich dann auf eine mögliche Verfristung des angekündigten Bürgerbegehrens hin. Nach der Gemeindeordnung wäre es damit rechtlich unzulässig.
Daraufhin hat die Stadtverwaltung ein externes Gutachten eingeholt, um dem Vorwurf der fehlenden Objektivität vorzubeugen, der absehbar gekommen wäre, wenn ich mich allein auf die Einschätzung der hauseigenen Juristen gestützt hätte.
Für dieses Gutachten wurde eine renommierte und unabhängige Kanzlei mit dem entsprechenden Fachwissen im Kommunalrecht ausgewählt.
Der Vorwurf, die Stadtverwaltung widerspreche sich mit Blick auf die künftige Nutzung des ehemaligen Eishallengeländes selbst, ist ebenso haltlos, weil die Politik erst kürzlich explizit die Wohnbaupläne noch einmal bestätigt hat.
Der vorliegende Ratsbeschluss für eine Wohnbebauung ist verbindlich; dies hindert die Stadtverwaltung jedoch nicht daran, dem Rat zukünftig auch ergänzende, aus ihrer Sicht erforderliche Planungen vorzuschlagen.
Dass meine Mitarbeiter und ich Bürgerbeteiligung und -engagement schätzen und fördern, haben wir schon vielfach unter Beweis gestellt.
Bürgerbegehren sind ein wichtiges und zu würdigendes basisdemokratisches Bestreben in unserer Stadt, das an die rechtlichen Grenzen der Gemeindeordnung gebunden ist, denen Verwaltung, Rat und auch ich selbstverständlich unterliegen.
Ich wehre mich daher in aller Deutlichkeit gegen den Vorwurf, wir würden Basisdemokratie im Keim ersticken. Das Gegenteil ist der Fall.“
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Nicht erwähnt wird in der Stellungnahme des Bürgermeisters vom 2. Advent seine Zusage im Wahlkampf an die Eishallenretter, sich dem damals gewonnenen ersten Bürgerentscheid verpflichtet zu fühlen, und unerwähnt bleibt auch das „Einkassieren“ jenes Bürgerentscheides kurz nach der knapp gewonnenen Wahl durch die Ratsmehrheit. Dies werten die Eishallenbefürworter langfristig als Vertrauensbruch und gebrochene Wahlversprechen.