„Für Sicherheit, Klima- und Gesundheitsschutz“: SPD will Tempo 30 in Unna, „wo immer es möglich ist“

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Symbolbild / Archiv RB

Die Unnaer SPD-Fraktion unterstützt und forciert weiteres Tempo 30 im Stadtgebiet Unna – wo immer es möglich ist.

Die Stadt Unna soll ihre diesbezüglichen Möglichkeiten weitgehend ausschöpfen, so die Sozialdemokraten. Am Dienstag, 21. November, wird der Antrag im Ausschuss für Feuerschutz, Sicherheit und Ordnung (FSO) behandelt.

Der SPD-Vorstoß erfolgt zeitgleich mit der Bürgerbeteiligung für die 4. Stufe des Lärmaktionsplanes, der jetzt erstellt wird und weitere Hauptverkehrsstraßen(abschnitte) „entschleunigen“ könnte – wie schon die Kleistraße, den Massener Hellweg, die Kamener- und die Friedrich-Ebert-Straße. Überall hat der Stadtrat Tempo 30 einführen lassen, weil dies die einfachste, preiswerteste und schnellste Möglichkeit sei, für die Anwohner der Hauptstraßen den Verkehrslärm zu mildern.

Aber nicht nur Lärm ist ein Argument der Tempo 30-Verfechter, sondern auch Sicherheit und Gesundheitsschutz.

Um einen vollständigen Überblick zu bekommen, soll die Stadtverwaltung deshalb jetzt auf Antrag der SPD einen kartografischen Überblick zu bestehenden Tempo 30-Regelungen in Unna erstellen – sowie weitere mögliche Ausweisungen auf städtischem Gebiet auflisten.

In ihrer Begründung nennt die SPD-Fraktion die Mitgliedschaft der Stadt Unna in der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“. Darin haben sich inzwischen rund 1000 Kommunen vereint.

Forderungen und Hintergründe der Städteinitiative

Die Initiative fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts anordnen können, wo sie es für notwendig halten. Derzeit legt der §45 der Straßenverkehrsordnung – ein Bundesgesetz – fest, dass Tempo 30 nur bei konkreten Gefährdungen bzw. vor sozialen Einrichtungen wie beispielsweise Kitas und Schulen angeordnet werden kann. 

Die Erklärung der Initiativstädte (aus dem Positionspapier, Stand Juli 2021):

Die für Mobilität und Stadtentwicklung zuständigen Beigeordneten, Bürgermeister:innen und Stadtbaurät:innen der unterzeichnenden Städte erklären daher:

1. Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.

2. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.

3. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.

4. Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neuregelung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können.

Quelle: Pressemitteilung SPD-Fraktion Unna

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