14-jähriger Intensivtäter in U-Haft – Polizei: Zeichen, dass wir den Bürgern in Scharnhorst zur Seite stehen

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Symbolbild Pixabay

Die Dortmunder Polizei sieht es als „ein Zeichen, und es ist ein Erfolg bei der Bekämpfung von Jugendkriminalität im Stadtteil Scharnhorst“:

Ermittlungen haben zu einem Haftbefehl gegen einen erst 14-jährigen Intensivtäter geführt. Der Junge sitzt inzwischen in einer Justizvollzugsanstalt in Untersuchungshaft.

Zur traurigen Vorgeschichte heißt es im Polizeibericht:

„Der Dortmunder war bereits vor Erreichen des 14. Lebensjahres mit zahlreichen Straftaten, seiner aggressiven Haltung und der Anstiftung anderer Jugendlicher zu Straftaten aufgefallen. Nach seinem 14. Geburtstag ging es nahtlos mit Straftaten wie Raub, gefährlicher Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte weiter.

Unter anderem wird ihm vorgeworfen, an einem Tag zwei Raubstraftaten binnen drei Stunden begangen zu haben.

Nach Einschätzung der Dortmunder Polizei hat die Festnahme des 14-Jährigen ihre Wirkung in die Gruppe von Jugendlichen, die in Scharnhorst immer wieder auffällig wurden, nicht verfehlt.

„Diese Maßnahme macht den jungen Menschen, die hier immer wieder gegen Gesetze verstoßen und damit Bürger verunsichern, deutlich klar: „Wir schöpfen als Polizei ALLE uns zur Verfügung stehenden Mittel aus, um gegen diese Jugendkriminalität vorzugehen“,

betonte Polizeipräsident Gregor Lange.

„Auch jugendliches Alter schützt bei herausragender Delinquenz nicht vor derart einschneidenden Konsequenzen!

Diese Festnahme ist aus meiner Sicht aber noch viel mehr: ein Zeichen in Richtung der Bürger in Scharnhorst, dass wir ihnen als Polizei zur Seite stehen.

Und andererseits eine Motivation für die Beamtinnen und Beamten, die hier seit Wochen und Monaten engagiert im Einsatz sind.“

Mit genau diesem Engagement wird die Dortmunder Polizei daher in Scharnhorst auch weiter an ihren Maßnahmen festhalten – ausdrücklich nicht mit dem Ziel, Jugendliche aus dem Zentrum des Ortsteils zu verdrängen.

Vielmehr geht es darum, dass sich Jugendgruppen rechtskonform verhalten und vor allem das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger nicht nachhaltig negativ beeinflussen dürfen.“

Quelle Polizei Dortmund

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