Zahl der syrischen Neubürger im Kreis wächst jeden Monat um rund zwei Dutzend

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Archivfoto / Rinke

Auch im Mai wuchs die Zahl der neu eingebürgerten Syrer im Kreis Unna wieder um knapp zwei Dutzend an. Damit verfestigt sich der Trend weiter, der seit vergangenem Sommer kreisweit wie landesweit zu beobachten ist.

Bei fast allen anderen Herkunftsländern beschränkte sich die Zahl der Menschen mit nun deutschem Pass im Mai im Kreis Unna auf 1 bis 2, einmal 3 Personen – eine Ausnahme bildete mit 9 Personen noch der Irak.

Insgesamt 49 Menschen aus den unterschiedlichsten Herkunftsländern, die im Kreis Unna wohnen, erhielten im Mai die deutsche Staatsbürgerschaft – das Ganze seit Corona ohne größere Zusammenkunft.

„Ein feierlicher Tag ist es dennoch für alle Eingebürgerten und ihre Angehörigen“, wird vom Kreis stets betont.

  • Ganz vorn liegt mit 23 Neubürgern Syrien,
  • es folgen der Irak mit 9 und die Türkei mit 3 Eingebürgerten.
  • Jeweils 2 Personen mit nun deutschem Pass stammen aus Guinea und der Ukraine,
  • jeweils einer aus Griechenland, Iran, Italien, Kuba, Marokko, Polen, Slowakai, Tunesien, Uganda und Venezuela.

Die Neueingebürgerten wohnen in Bergkamen, Bönen, Holzwickede, Kamen, Schwerte, Selm und Werne. PK | PKU

Quelle Kreis Unna

Diese Voraussetzungen sind für eine Einbürgerung zu erfüllen:

Wann habe ich einen Anspruch auf Einbürgerung?

Laut der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung sind in der Regel folgende Voraussetzungen zu erfüllen, um Anspruch auf eine Einbürgerung zu haben:

  • Sie leben seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland.
  • Sie können Ihre Identität nachweisen.
  • Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis.
  • Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen finanzieren – ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II („Hartz IV“).
  • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse
  • Sie haben ausreichende Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland.
  • Sie bekennen sich zur freiheitlich- demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie ordnen sich in die deutschen Lebensverhältnisse ein.
  • Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt.
  • Sie müssen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit in der Regel bei der Einbürgerung verlieren oder aufgeben.

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