Grüne Dächer und Photovoltaik, sprich Sonnenenergie. Die Kreisstadt startet eine ‚“Offensive für mehr Klimaschutz“, kündigt das Rathaus an. Und zwar „mit der vollen Rückendeckung aller politischen Kräfte im Stadtrat“.
Solaroffensive Unna
Einstimmig beschloss der Rat am Donnerstag (11. Mai) die Förderrichtlinie „Solaroffensive Unna“ zur Unterstützung des Ausbaus der Photovoltaik (PV) im Stadtgebiet.
Das Förderprogramm ist eingebettet in die „Ausbauinitiative Solarmetropole Ruhr“ des Regionalverbandes Ruhr (RVR), der Unna in diesem Jahr beigetreten ist. Bürgerinnen und Bürger können nun im Zusammenhang mit PV-Anlagen und Ladestationen für E-Mobilität von Fördermitteln profitieren.
Was genau wird mit der Solaroffensive Unna gefördert?
Es gibt drei sogenannte Fördergegenstände: Stecker-PV-Anlagen („Balkonkraftwerke“), PV-Dachanlagen für Wohngebäude bis zu einem Baujahr bis 1918 sowie die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Kombination mit einer PV-Dachanlage.
Wie hoch ist die Förderung?
Stecker-PV-Anlagen werden pauschal mit 200 Euro bezuschusst. Für PV-Dachanlagen auf Altbauten bis einschließlich Baujahr 1918 gibt es 100 Euro pro Kilowatt-Peak (kWp), maximal 1000 Euro. Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Wallboxen) wird ausschließlich in Kombination mit bestehenden oder beauftragten PV-Dachanlage (Mindestleistung 4 kWp) gefördert, und zwar mit 50 Prozent der Nettokosten für Beschaffung und Installation, maximal 500 Euro.
Welche Bedingungen muss ich noch erfüllen, um Anspruch auf die Förderung zu haben?
Antragsberechtigt sind private Eigentümer*innen und Mieter*innen selbstgenutzter Wohngebäude oder Wohnungen innerhalb des Stadtgebietes der Kreisstadt Unna. Geförderte Maßnahmen müssen auf dem Gebiet der Kreisstadt Unna umgesetzt werden. Wichtig ist zudem, nicht den zweiten Schritt vor dem ersten zu machen. „Man sollte auf keinen Fall schon einen Auftrag erteilen, bevor nicht der Antrag auf Förderung gestellt und genehmigt ist“, betont Thomas Heer, Klimaschutzmanager der Kreisstadt Unna. Zum Antrag muss zudem ein Angebot vorgelegt werden, das nicht älter als das Bekanntmachungsdatum der Richtlinie (12. Mai 2023) sein darf.
Ab wann kann ich einen Förderantrag stellen?
Das Förderprogramm startet am Montag, 15. Mai, um 9 Uhr. Über einen Link unter www.unna.de/klimaschutz gelangen Bürgerinnen und Bürger zur Antragstellung im Serviceportal der Kreisstadt Unna.
Förderung für Dach- und Fassadenbegrünung
Neben der Solaroffensive beschloss der Rat auch eine Offensive für mehr Grün auf Dächern und an Fassaden.
Was wird mit der Förderrichtlinie „Gebäudegrün“ gefördert?
Die Förderrichtlinie beinhaltet gibt zwei sogenannte Fördergegenstände: Dachbegrünung und Fassadenbegrünung. Bei der Dachbegrünung werden vereinfacht ausgedrückt Kosten für die Planung und Umsetzung der Bepflanzung von bestehenden Dächern gefördert, bei der Fassadenbegrünung entsprechend Planung und Umsetzung von boden- und wandgebundene Begrünungen. Nicht unter die Förderrichtlinie fallen Maßnahmen, die auf das Aufstellen von Pflanzkübeln beschränkt sind, Ausgaben für statische Verbesserungen und Eigenleistungen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Hälfte der als förderfähig anerkannten Kosten kann bezuschusst werden, höchstens jedoch 50 Euro pro Quadratmeter begrünter Fläche. Die maximale Fördersumme beträgt 1500 Euro.
Welche Bedingungen muss ich noch erfüllen, um Anspruch auf die Förderung zu haben?
Antragsberechtigt sind private Eigentümer von Wohn- oder Nichtwohngebäuden innerhalb des Stadtgebietes Unna.
„Man sollte auf keinen Fall schon einen Auftrag erteilen, bevor nicht der Antrag auf Förderung gestellt und genehmigt ist“,
betont Thomas Heer, Klimaschutzmanager.
Ab wann kann ich einen Förderantrag stellen?
Das Förderprogramm startet am Montag, 15. Mai, um 9 Uhr. Über einen Link unter www.unna.de/klimaschutz gelangen Bürgerinnen und Bürger zur Antragstellung im Serviceportal der Kreisstadt Unna.
Ich möchte mich näher informieren und habe noch Fragen. Wo bekomme ich die Antworten?
Unter www.unna.de/klimaschutz gibt es detaillierte Informationen zu sämtlichen Förderungen. Individuelle Fragen könnenper E-Mail an umwelt@stadt-unna.de gerichtet werden.
Würde ja gerne wieder mal zu einem Artikel in Jubel verfallen.
Was aber bitte soll eine Förderung sein zu der ich ein Angebot vorlegen muss das ich in der Vergangenheit mal in Auftrag gegeben habe und zu dem ich keinen Auftrag zur Durchführung erteilt habe?
Förderung bedeutet eigentlich dass jemand dazu animiert werden soll etwas zu tun was bis zu dem Zeitpunkt der Bekanntmachung noch nicht angedacht war. Egal ob Fahrzeugkauf, Heizungsmontage, Solaranlage und schon recht ein Dachgarten.
Insofern wieder nur Makulatur bzw. eher ein Geschenk für wenige die zufällig mal bei einem Solarinstallateur angefragt und noch nicht den Auftrag erteilt haben.
Danke für diesen wichtigen Einwand, Herr Gremling, wir kommen beim wiederholten Durchlesen der Fördermodalitäten leider zum selben Schluss.