„Wie gefährlich die Teilnahme an verbotenen Rennen im Straßenverkehr sind und wie das enden kann, erfuhren zwei Raser in der Nacht zu Samstag (29.4.2023) in Dortmund am eigenen Leib – sie verletzten sich selbst und ihre Beifahrer.“
Mit dieser Mahnung leitet die Dortmunder Polizei die folgenden beiden Unfallmeldungen ein:
Der erste Notruf erreichte die Polizei um 01:48 Uhr: Eine Zeugin berichtete über einen Unfall auf der Derner Straße / Ecke Osterfeldstraße. Eine abgeknickte Ampel lag auf der Straße. Etliche Trümmerteile eines Golf GTI zeugten von massiven Kräften.
Nach ersten Ermittlungen der Polizei steht fest: Der 24-jährige GTI-Fahrer hatte auf nasser Straße beim Abbiegen in die Osterfeldstraße die Kontrolle über das Auto verloren. Er selbst und ein weiterer Insasse erlitten leichte Verletzungen.
Der Beifahrer vorn musste mit einer schweren Kopfverletzung in ein Krankenhaus eingeliefert werden.
Der Fahrer stand unter dem Einfluss von Drogen. Eine Fahrerlaubnis besitzt der Dortmunder nicht. Er gab an, derzeit begutachtet zu werden, ob er zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet ist.
Die Polizei ermittelt gegen ihn (Teilnahme an einem verbotenen Rennen). Den Sachschaden schätzt die Polizei auf insgesamt 50.000 Euro. Die Fahrt des 24-Jährigen löste umfangreiche Reparatur-, Sicherungs-und Reinigungsarbeiten aus.
Auch bei dem zweiten Unfall besteht der Verdacht, dass der Fahrer ein verbotenes Rennen fuhr:
Der 20-Jährige beschleunigte einen VW Golf R um 04:37 Uhr auf der Deutschen Straße so stark, dass er im Bereich Bayrische Straße die Kontrolle über die Kräfte verlor – der Golf überschlug sich blieb auf dem Dach liegen.
Der Fahrer und seine beiden Insassen (21, 22) wurden leicht verletzt.
Die Polizei beschlagnahmte den Führerschein und das Smartphone des Fahrers. Sachschaden: 45.000 Euro.
Am Freitagabend und in der Nacht zu Samstag stellte die Polizei in Dortmund bei 1406 gemessenen Fahrzeugen insgesamt 174 Tempoverstöße fest.
Und nun? Zum Glück wurden unbeteiligte Dritte nicht verletzt oder getötet. Und Konsequenzen werden kaum folgen solange unserer links orientierten Richter Täterschutz vor Opferschutz stellen.
Beispiel: „…mit PS-starken Autos in einem Wohngebiet ein illegales Rennen geliefert. Dabei beschleunigte der Angeklagte binnen Sekunden auf mehr als 160 Kilometer pro Stunde auf der Gegenfahrbahn. Als eine 43 Jahre alte Frau etwa 100 Meter weiter vorn in ihrem Kleinwagen auf die Straße einbog, konnte er nicht mehr stoppen oder ausweichen. Die Frau erlitt beim Aufprall schwere Verletzungen, denen sie im Krankenhaus erlag. Das Landgericht Kleve verurteilte den damals 22-Jährigen 2020 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Dieses Urteil hob der BGH auf, weil der Tötungsvorsatz nicht gut genug begründet war. Denn die Raser waren auf einer Vorfahrtsstraße unterwegs gewesen. Es war deshalb nicht ganz auszuschließen, dass der Angeklagte darauf vertraute, dass querende Autos anhalten würden.“
Nach unserer Rechtsprechung also selbst schuld wenn man keine Rücksicht auf Raser nimmt.
Denke in Europa einmalig solche Rechtsprechung.
Es ist fürchterlich, dass diese Rechtssprechung in Deutschland immer noch Usus sind, Gremling. Man darf es sich nicht vergegenwärtigen. :-/