Kleinkind stürzt mitsamt Kindersitz aus fahrendem Auto in Kreisverkehr

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Symbolbild, Quelle Pixabay

Ordnungsgemäße Kindersicherung: so wichtig!

Beamte der Dortmunder Polizei trauten am späten gestrigen Abend ihren Augen nicht.

Als sie gegen 23.15 Uhr gerade einen Einsatz an der Burgholzstraße/Osterfeldstraße wahrnahmen, sahen sie ein Auto vorbeifahren – dessen hintere rechte Tür offen stand.

Eben dieser Pkw stoppte unvermittelt in Höhe der Bushaltestelle Nordfriedhof. Die Fahrzeuginsassen sprangen heraus und rannten in Richtung des nahen Kreisverkehrs.

Und im Außenspiegel des Streifenwagen erblickten die Polizisten – ein Kleinkind, das im Kreisverkehr lag.

Nach derzeitigem Erkenntnisstand hatte der 26-jährige Fahrer des Wagens das kleine Mädchen in seinem Fahrzeug nicht ordnungsgemäß gesichert.

Im Kreisverkehr An den Teichen/Burgholzstraße/Osterfeldstraße gelang es der nicht angeschnallten Einjährigen, die hintere Fahrzeugtür zu öffnen – und sie stürzte während der Fahrt mitsamt dem nicht befestigten Kindersitz aus dem Auto.

Ein Rettungswagen brachte das Mädchen vorsorglich zur weitergehenden Behandlung in eine Kinderklinik.

„Ein Schock sicherlich nicht nur für das Kind, sondern insbesondere auch für die Eltern“, unterstreicht die Polizei. „Was durch eine sachgemäße Sicherung hätte vermieden werden können!

Hier kommen einige Hinweise zu diesem Thema:

  • Informieren Sie sich möglichst umfassend vor dem Kauf eines Sitzes, z. B. anhand von Testberichten.- Lassen Sie sich in einem Fachhandel ausführlich beraten.- Testen Sie den Einbau sowie die Bedienung des Sitzes im eigenen Fahrzeug. Für den optimalen Sitz nehmen Sie Ihr Kind mit und passen Sie den Sitz seiner Größe an.- Alle i-Size-Sitze werden mit dem Einrastsystem Isofix befestigt – allerdings nur in dafür zugelassenen Fahrzeugen. Entsprechende Typenlisten werden über den Fahrzeughersteller oder Kindersitzanbieter veröffentlicht.

Das Wichtigste ist und bleibt:

Schnallen Sie Ihr Kind an. Kontrollieren Sie die Kinderhaltegurte und regulieren Sie diese im Zweifel nach. Befestigen Sie die Kindersitze nach den Herstellerhinweisen.

Je fester die Verbindung zwischen Sitz und Auto, desto mehr Schutz bietet der Sitz bei der Fahrt.

Bei Nichtbeachtung sieht der Gesetzgeber für derartige Verstöße folgende Bußgelder vor:

121118 Sie nahmen in einem Kraftfahrzeug ein Kind mit, ohne für die vorschriftsmäßige Sicherung zu sorgen. § 21 Abs. 1a, § 21a Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 98.1 BKat Verwarnungsgeld: 30 Euro

121124 Sie nahmen in einem Kraftfahrzeug mehrere Kinder mit, ohne für die vorschriftsmäßige Sicherung zu sorgen. § 21 Abs. 1a, § 21a Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 98.1 BKat Verwarnungsgeld: 35 Euro

121600 Sie beförderten als Kraftfahrzeugführer ein Kind ohne jede Sicherung/sorgten als Verantwortlicher nicht für eine Sicherung des Kindes *). § 21 Abs. 1a, § 21a Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 98.1 BKat Verwarnungsgeld: 60 Euro + Bearbeitungsgebühr Punkte im Fahreignungsregister: 1

121606 Sie beförderten als Kraftfahrzeugführer mehrere Kinder ohne jede Sicherung/sorgten als Verantwortlicher nicht für eine Sicherung der Kinder *). Verwarnungsgeld: 70 Euro + Bearbeitungsgebühr Punkte im Fahreignungsregister: 1

Quelle Polizei DO

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