Der wegen Totschlags angeklagte Polizeibeamte, der am 8. 8. 2022 in Dortmund die tödlichen Schüsse auf den 16-jährigen Flüchtling Mouhamed D. abgegeben hat, wird sich mindestens bis zur Jahresmitte noch nicht vor Gericht verantworten müssen.
Ebendies gilt für seine drei Kollegen, die wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt sind, und den Dienstgruppenleiter, dem Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung vorgeworfen wird.