Nach 30 Jahren droht Massener Mieter die Kündigung – wegen einer Wallbox

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E-Auto, Foto Pixabay

Seit fast 30 Jahren wohnt Detlef B. in einem Reihenhaus in Unna-Massen zur Miete. Jetzt droht ihm die fristlose Kündigung.
Der Grund ist eine Wallbox – zum Aufladen seines als klimafreundlich propagierten Elektroautos.

Dieses kaufte sich der Massener vor zwei Jahren. Dem Parkinson- und COPD-Kranken ist es wichtig, sein E-Mobil in nächster Nähe zu laden.
Mangels öffentlicher Ladesäulen nach dem Lockdown war die einzige Option eine eigene Wallbox. Denn sich zum Beispiel von Bekannten mit dem Verbrenner an der Ladesäule abholen und wieder hinfahren zu lassen widerspricht dem Klimaschutz-Ambitionen des 66-Jährigen.Er kaufte also eine Wallbox.

Es folgte ein Rechtsstreit, der das Massener Ehepaar inzwischen nahezu zermürbt.

Der Massener meldete die Wallbox ordnungsgemäß beim Netzbetreiber an, informierte den Vermieter. Laut Paragraf 554 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) müssen Eigentümer Mietern mit Behinderung bauliche Veränderungen zum Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge erlauben.
 

Der Vermieter verlangte von dem Massener jedoch 2.500 Euro Kaution für einen eventuellen Rückbau. Für den Vorruheständler schwer aufzubringen.

„Der Vermieter kann nur dann die Erlaubnis von einer Sicherheitsleistung abhängig machen, wenn ihm nur mit dieser Sicherheit die Erteilung der Erlaubnis zumutbar ist“, erläuterte eine Sprecherin des Deutschen Mieterbundes.

Die hohe Kaution in B.’s Fall sei aber fragwürdig. Der Rentner holte einen Kostenvoranschlag für einen Rückbau bei einem Elektrofachbetrieb ein: 155 Euro.

Das nahende Endes der Förderungen für Wallboxen brachte den Massener unter Zeitdruck. Er ließ den Ladepunkt installieren. Postwendend folgten Abmahnungen des Vermieters mit Fristen zum Rückbau – das Unternehmen drohte schließlich mit fristloser Kündigung.

Der Fall landete vor dem Amtsgericht Unna – das entschied: Die Wallbox muss weg. 


Der Rentner kam dem nach, lädt sein Auto jetzt im Hauswirtschaftsraum an der Haushaltssteckdose. Doch der Vermieter mutmaßt,  dass B. die Wallbox in den Innenraum verlegt hat. Per Klage will er sich Zutritt verschaffen, um nachzuschauen.

Doch ausgerechnet diejenige Mitarbeiterin, die den Hauswirtschaftsraum besichtigen soll, hat von dem Rentner wegen früherer Vorkommnisse Hausverbot. Jemand anderen will der Vermieter nicht schicken. 

Detlef B. ist von seinem Vermieter sehr enttäuscht: „Ich würde mir erwarten, dass man beim aktiven Klimaschutz unterstützt wird.“ Er geht von einem einzigen Grund für die hohe Kaution aus: Mieter von der Anbringung einer Wallbox abzuhalten.

Der Ausgang dieser Geschichte ist noch offen. Unsere Redaktion stützt sich auf die Schilderungen, die Detlef B. dem Portal Erfahrer.com mitteilte. Der Vermieter wollte sich demnach bisher zu dem offenen Rechtsstreit nicht äußern.


Quelle: Erfahrer.com

3 KOMMENTARE

  1. Durchhalten und die Mitarbeiterin mit Zeugen reinlassen. Irgendwie finde ich alles generell richtig, finde aber auch aus Besitzersicht legitim zu entscheiden wer kommt. Wenn sie guckt und alles ist okay wird das für den Vermieter um so peinlicher. Es ist schon traurig das erlaubt ist diese Box rückbauen zu müssen. Das ist aus meiner Sicht eine Wertsteigerung der Immobilie.

  2. wie jetzt:
    E-Auto kaufen, Wallbox anschaffen und kein Geld für Kautionserhöhung, Hausverbot für Mitarbeiterin des Wohnungsunternehmens, Bedingungen zur Kautionshöhe stellen ( Rückbaukosten)?
    Ob der § 554 bzgl. „elektrisch betriebener Fahrzeuge für Behinderte“ greift?
    Da geht es wohl eher um mobile, elektrische Fahrhilfen, aber ein E-Auto ist doch keine Fahrhilfe. Der Mieter kann also noch einen PKW führen, will jetzt aber nur seinen poltischen Willen durchsetzen.
    Affentheater

  3. Schade, daß der Vermieter sich hierzu nicht äußern möchte.
    Für mich hört sich die Geschichte so an, als ob da noch wichtige Informationen zur Bewertung fehlen.
    Zusätzlich sehe ich es wie Dirk aus Unna im obigen Kommentar: Wer das Geld für ein vergleichsweise recht teures E-Auto hat, sollte auch mit 2500€ Kaution kein großes Problem haben.
    Warum man meint, mit dem derzeitigen Kohle- und LNG-Strommix umweltfreundlicher zu fahren als mit Benzin, LPG oder Diesel ist für mich zwar nicht nachvollziehbar, aber sicher
    bekommen wir als Fortsetzung bald den Streit um die vielleicht schon installierte PV-Anlage zu lesen, mit der man dann im Winter jeden Monat und im Sommer jede Woche einmal das E-Auto geladen bekommt…
    Ich denke, die Story hat ne Vorgeschichte, die den Hausverbot und die hohe Kaution erklären…

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