Energiepreisbremse: Das bedeutet sie für die Kunden der Stadtwerke Unna

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Wärme, Heizung - Symbolbild RB

Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse beschlossen – die Stadtwerke Unna informieren ihre Kunden darüber, was das konkret für sie bedeutet.

In einer Pressemitteilung kurz vor Weihnachten erläutern die SWU:

Am Donnerstag, 15. Dezember 2022, hat der Bundestag die Gesetze zu den so genannten Energiepreisbremsen verabschiedet. Als Antwort auf rasant steigende Energiekosten will die Bundesregierung mit den Preisbremsen Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen schnell und wirksam finanziell entlasten.

„Für Verbraucher ist das eine gute Nachricht. Für die Stadtwerke Unna bedeutet dies eine gewaltige Kraftanstrengung, die Preisbremsen zeitgerecht umzusetzen. Unser Ziel und Anspruch ist, dass die Energiehilfen pünktlich bei den Kundinnen und Kunden ankommen“, sagt Jürgen Schäpermeier, Geschäftsführer der Stadtwerke Unna.

Nachdem der Staat den Abschlag für Erdgas und Wärme für Dezember 2022 übernommen hat, greift für die meisten Haushaltskunden ab März 2023 die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse.

Rückwirkend werden ab März auch die Monate Januar und Februar 2023 angerechnet. Das heißt, Verbraucher können auch für diese beiden Monate einmalig einen Entlastungsbetrag erhalten, welcher ebenfalls im März angerechnet wird.

Gedeckelte Energiepreise und Anreiz zum Energiesparen

Die Preisentlastung im Detail:

Für private Haushalte, kleinere und mittlere Unternehmen wird eine Grundmenge von 80 Prozent des – vereinfacht gesprochen – bisherigen Jahresverbrauchs vom Staat subventioniert.

Beim Erdgas ist der Arbeitspreis bei 12 Cent, für Wärme bei 9,5 Cent und für Strom bei 40 Cent pro Kilowattstunde (Stromverbrauch kleiner 30.000 kWh) gedeckelt. Die Preise sind jeweils Bruttowerte, also inklusive aller Steuern,
Abgaben, Umlagen und Netzentgelte.

Wer mehr als 80 Prozent der bisherigen Energie verbraucht, zahlt für jede zusätzliche Kilowattstunde den vollen aktuellen Vertragspreis. „Mit dieser Regelung will die Regierung Anreize zum Energiesparen setzen“, erklärt Jürgen Schäpermeier.

Die Preisbremsen gelten zunächst bis Ende 2023, eine Verlängerung bis einschließlich April 2024 ist aber zu erwarten. Wer noch einen laufenden Vertrag mit weniger als 12 ct/kWh (Erdgas), 9,5 ct/kWh (Wärme) oder 40 ct/kWh (Strom) hat, zahlt diesen vereinbarten Preis. Der Grundpreis bleibt von den Preisbremsen unberührt.

Um von den Entlastungen für Strom, Erdgas und Wärme zu profitieren, müssen Verbraucher nichts tun. Das heißt, es muss kein Antrag gestellt werden.

Bei der Berechnung der Energiehilfen stützen sich die Energieversorger auf vergangenheitsbasierte Prognosen: Der reduzierte Abschlag für Strom, Erdgas und Wärme wird automatisch auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs im Jahr 2021 berechnet.

Haus- und Wohnungseigentümer profitieren direkt von den Entlastungen, Mieter erst, wenn die Vermieter diese über die Betriebskostenabrechnung weitergegeben haben.

Über die ab März 2023 vorgesehenen Abschlags- und Vorauszahlungen informieren die Stadtwerke Unna vor dem 1. März in einem gesonderten Brief.

Das gilt für alle drei Preisbremsen. Für die Stadtwerke Unna bedeutet die Umsetzung der Preisbremsen einen erheblichen Aufwand. „Die Zahlungsläufe von den Kundinnen und Kunden müssen angepasst werden“, erklärt Jürgen Schäpermeier. „Wir geben alles, damit alle unsere Kundinnen und Kunden fristgerecht von den Entlastungen profitieren. Wenn es in dieser Ausnahmesituation zu fehlerhaften Abrechnungen kommen sollte, werden wir diese selbstverständlich berichtigen“, bittet er um Verständnis.

„Die Preisbremsen sind zur Entlastung der Kunden dringend notwendig“, so Jürgen Schäpermeier. „So sehr der Unmut an massiv gestiegenen Energiepreisen verständlich ist – Ursache für die Preisentwicklung sind exorbitant gestiegene Einkaufspreise für Strom und Erdgas an den Energiemärkten in Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine.“

Quelle PM Stadtwerke Unna

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