Im Sommer 2026 beginnt sukzessive der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler. Damit das gelingen kann, müssen bis dahin die nötigen Räume sowie das nötige Personal zur Verfügung stehen.
Mit diesen Planungen hat der Unnaer Stadtrat am Donnerstag, 15. Dezember 2022, einstimmig die Verwaltung beauftragt.
Ab August 2026 haben zunächst alle Erstklässler und bis 2029 dann alle Grundschulkinder einen Anspruch darauf, ganztägig betreut und gefördert zu werden. Gesetzliche Vorgaben zum Raumbedarf der Grundschulen gibt es jedoch nicht: Vielmehr muss für jede Schule ein individuelles Raumkonzept erarbeitet werden.
Dazu steigt die Stadt jetzt zusammen mit den jeweiligen Schulvertretern in die Planungen ein: architektonische und pädagogische Aspekte sind jeweils unter einen Hut zu bringen.
Der Knackpunkt ist wie meist das Geld:
„Der Gesetzgeber hat die Kommunen mit der Erfüllung des OGS-Rechtsanspruchs vor eine gesellschaftlich wichtige, aber auch finanziell, personell und zeitlich sehr herausfordernde Aufgabe gestellt, ohne jedoch bisher die Finanzierung klar zu regeln“, beschrieb der für Jugend und Schulen zuständige Beigeordnete Sandro Wiggerich am Rande der Sitzung die Schwierigkeiten.
Um die anstehenden Planungen bereits unabhängig von Ausführungserlassen und Förderrichtlinien des Landes voranzutreiben, will der Rat nun zunächst 170.000 Euro Planungskosten im Haushalt des Jahres 2023 veranschlagen.
Pressemitteilung: Büro des Bürgermeisters