„Es gibt gute Nachrichten für die Haushalte in Unna.“ So kündigen die Stadtwerke Unna die sogenannte Dezembersoforthilfe des Bundes an und erklären, wie die Kostenerleichterung praktisch vonstatten geht.
„Im Dezember zahlt der Bund den privaten Haushalten und kleinen Unternehmen einen Zuschuss zu den Kosten für Erdgas und Wärme – nicht jedoch für Strom und Wasser.
Private Verbraucher und Unternehmen müssen aufgrund des Krieges in der Ukraine mit stark gestiegenen Preisen für Gas und Wärme rechnenund planen. Der Staat möchte daher die teilweise erheblichen Mehrbelastungen abfedern.
Deshalb erhalten viele Erdgas- und Wärmekunden (nicht für Strom und Wasser) eine Dezember-Soforthilfe. Im März 2023
wird diese Dezember-Soforthilfe dann durch eine Strom-, Gas-, und Wärmepreisbremse ergänzt.
Wie viel Geld erhalten die Kunden?
Um Manipulation zu verhindern und aus Gründen der Gerechtigkeit ist die Berechnung etwas kompliziert. Privat- und Gewerbekunden erhalten eine vorläufige Entlastung noch im Dezember 2022.
Was müssen Kunden tun?
Für Erdgaskunden:
Am einfachsten ist dies bei Haushalten, die direkt Kunde bei den Stadtwerken sind, zum Beispiel Hausbesitzer, die ihre Abschläge per SEPA Lastschrift bezahlen. Diese müssen gar nichts tun – die Stadtwerke Unna regeln alles für sie.
er seine Abschläge per Dauerauftrag oder Überweisung bezahlt, kanndie Dezemberzahlung für Erdgas aussetzen. WICHTIG: Für Strom und Wasser muss der Abschlag auch im Dezember gezahlt werden.
Sollte das Aussetzen des Dauerauftrages zeitlich nicht mehr rechtzeitigklappen, werden die Stadtwerke Unna den zu viel gezahlten Betrag mit der Jahresrechnung im Januar verrechnen. Wer möchte, zahlt auch im Dezember weiter und hat so einen Puffer für eine mögliche Nachzahlung mit der Jahresrechnung. Denn aufgrund der gestiegenen Energiekostenreichen bei vielen Haushalten die bisherigen Abschläge eventuell nicht aus.
Für Wärmekunden:
Bei Kunden, die den Stadtwerken Unna für Wärme eine Lastschrift erteilt haben, ist es ganz einfach. Diese müssen gar nichts tun. Die Stadtwerke Unna ziehen erst wie gewohnt zum 15.12.2022 den monatlichen Abschlag für Wärme ein. Im Anschluss erhalten die Kunden den errechneten Entlastungsbetrag bis zum 31.12.2022 per Überweisung zurück.
Wenn Kunden per Dauerauftrag/Überweisung zahlen, überweisen diese zum 15.12.2022 – wie sonst auch – den Abschlag an die Stadtwerke Unna.
Wenn Kunden per Jahresvorauszahlung zahlen, erhalten diese bis zum 31.12.2022 den Entlastungsbetrag zurück überwiesen.
Damit die Stadtwerke dann bis zum 31.12.2022 den Entlastungsbetrag zurück überweisen können, benötigen die Stadtwerke die Bankverbindung, wenn diese noch nicht bekannt ist. Die Bankverbindung können die Kunden per E-Mail an info@sw-unna.de oder postalisch mitteilen.
Bei Mietern ist die Sache nicht ganz so einfach. Denn Mieter zahlen oftmals ihre Abschläge nicht direkt an die Stadtwerke, sondern an ihre Vermieter. Diese rechnen einmal im Jahr mit den Stadtwerken ab und geben die Kosten dann an die Mieter weiter. Die staatliche Dezember-Soforthilfe kommt also zunächst dem Vermieter zugute. Wie diese den Vorteil an die Mieter weitergeben, müssen beide untereinander regeln. Die Stadtwerke sind in diesem Fall nicht zuständig.
„Wer glaubt, mehr Geld vom Staat zu bekommen, indem er noch schnell den Dezember-Abschlag erhöht, den müssen wir enttäuschen. Die Soforthilfe wird zwar im Dezember gezahlt, aber maßgeblich ist, wie hoch die Stadtwerke im September den Jahresverbrauch geschätzt haben“,
erläutert Stadtwerke-Geschäftsführer Jürgen Schäpermeier. Basierend auf diesem Wert und den Energiekosten im Dezember wird dann die Soforthilfe berechnet. Und diese Schätzung ist bei den Stadtwerken Unna schon abgeschlossen.
Alle Erdgas- und Wärmekunden der Stadtwerke Unna erhalten Anfang Dezember ein Informationsschreiben zur Soforthilfe.
„Die Menschen in Unna haben gerade viele Fragen an uns,“ erklärt Jürgen Schäpermeier. Bei den Stadtwerken Unna laufen deshalb gerade die Telefone heiß. „Wir bedauern dies, dass unsere Kunden im Moment oft in einer Telefonwarteschleife landen, aber es sind einfach sehr viele (neue) Themen, die aktuell zeitgleich auflaufen“, bedauert Schäpermeier. „Wir bitten unsere Kunden daher, immer erst unsere Website zu besuchen, wenn sie eine Frage haben und nur dann anzurufen, wenn dies nicht weiterhilft. Wir sind dabei, unsere Website www.sw-unna-de umfassend zu erweitern, um unseren Kunden alle gewünschten Informationen bereitzustellen.“
Berechnung des Entlastungsbetrags für Erdgaskunden
Für Privathaushalte und kleine Unternehmen:
Hier berechnet sich der Entlastungsbetrag aus der• Jahresverbrauchsmenge, die wir im September 2022 für die Belieferung prognostiziert haben
• geteilt durch 12
• multipliziert mit dem Arbeitspreis, der für die Lieferung Stand 1. Dezember 2022 vereinbart ist
• zzgl. allen anderen Preiselementen, soweit diese nach dem Liefervertrag anteilig für den Monat Dezember 2022 anfallen.
Vereinfachtes Beispiel:
Kunde mit Jahresverbrauchsprognose 24.000 kWh (September 2022)
Arbeitspreis brutto: 10,00 ct/kWh (01.12.2022)
Grundpreis anteilig für Dezember: 10,00 €
Aktuelle Abschlagshöhe Dezember 2022: 230,00 €
Vorläufige Leistung Dezember 2022: 230,00 €
Endgültiger Entlastungsbetrag:
2.000 kWh * 10,00 ct/kWh (Arbeitspreis Stand 01.12.2022) + 10,00 € (anteiliger
Grundpreis) = 210,00 €
Rückzahlung durch Kunden in Jahresrechnung: 20,00 € (230,00 € – 210,00 €)
Beide Werte, Entlastungsbetrag und ausgesetzter Dezemberabschlag, werden auf der Jahresrechnung transparent ausgewiesen.
Bitte beachten Sie: Dieses Beispiel stellt eine starke Vereinfachung dar, die Ihnen die Höhe der Entlastung verdeutlichen soll. In der Jahresrechnung werden darüber hinaus auch weitere Faktoren, u. a. Ihr tatsächlicher Verbrauch im Abrechnungszeitraum, die gezahlten Abschläge und die Umsatzsteuer berücksichtigt.“
Weitere Infos auf https://www.sw-unna.de
Pressemitteilung Stadtwerke Unna