WfU sieht gehäuft Konflikte zwischen Fußgängern und Radlern in der Fußgängerzone

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Hinweisschild in der Unnaer Fußgängerzone: Von 19 Uhr abends bis 9 Uhr vormittags darf in der Bummelzone geradelt werden - ansonsten gilt: schieben. (Foto Rinke)

Von 9 bis 19 Uhr ist in Unnas Fußgängerzone das Radfahren verboten. Die Fraktion „Wir für Unna“ (WfU) fordert konsequentere Kontrollen dieser Vorschrift.

Denn schon im Sommer sei zu beobachten gewesen, dass sich die Konflikte zwischen Radfahren und Fußgängern in der Bummelzone häuften. Dies sei insbesondere seit der Fertigstellung der Massener Straße zu beobachten.

Ein am 18. Juli gestellter Antrag der WfU wird am kommenden Dienstag, 22. 11., im Ausschuss für Feuerschutz, Sicherheit und Ordnung diskutiert (FSO).

„Wir für Unna“ geht es nicht um ein komplettes Radfahrverbot in der Fußgängerzone, sondern um die konsequente Umsetzung der vorhandenen Regelung.

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