Nach einem Einbruch bei Juwelier Düdder in Unna-Massen in der Nacht zu Mittwoch (16.11.2022) hat die Polizei umgehend die beiden vermutlichen Täter festgenommen.
Und: Beide sitzen mittlerweile in Untersuchungshaft.
Die Männer schlugen gegen 1.25 Uhr ein Loch in die Schaufensterscheibe des Geschäfts am Massener Hellweg, entwendeten diversen Schmuck und flohen.
Im Rahmen einer sofort eingeleiteten Nahbereichsfahndung konnten zivile Einsatzkräfte einen Tatverdächtigen auf der Massener Bahnhofstraße stellen. Er hatte einen Teil des Schmucks bei sich.
Nach erfolgter Festnahme wurde der 24-jährige Algerier ins Polizeigewahrsam gebracht. Der andere Mann konnte zunächst unerkannt entkommen.
Kriminalpolizeiliche Ermittlungen führten allerdings zügig zu dem Flüchtigen, ebenfalls ein algerischer Staatsbürger und 20 Jahre alt. Auf Beschluss des Amtsgerichts Dortmund durchsuchten Ermittler seine Meldeanschrift in Unna.
Hier stellten sie mehrere Beweismittel sicher. Der junge Mann wurde ebenfalls festgenommen und ins Polizeigewahrsam gebracht.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dortmund wurden die beiden jungen Männer am Donnerstag (17.11.2022) einem Haftrichter am Amtsgericht Unna vorgeführt – und dieser ordnete gegen beide Untersuchungshaft an, teilte die Kreispolizei Unna am Nachmittag mit.
Können ausländische Straftäter abgeschoben werden?
Grundsätzlich ja – wenn sie ohnehin vollziehbar ausreisepflichtig sind, beispielsweise weil ihr Asylantrag abgelehnt wurde.
Bis eine Abschiebung vollzogen werden kann, sind laut Bundesinnenministerium jedoch weitere Maßnahmen möglich: beispielsweise eine Abschiebehaft, wenn von dem Ausländer „eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter“ ausgeht. Oder eine Überwachung, wenn ein Ausweisungsinteresse wegen schwereren Straftaten besteht.
Straffällige Asylbewerber können in der Regel nicht abgeschoben werden, solange ihr Asylverfahren noch läuft. Allenfalls können sie ausgewiesen werden, was aber nicht das gleiche wie eine Abschiebung ist. Zudem kann ihr Asylverfahren beschleunigt werden.
Ebenfalls von der Abschiebung ausgeschlossen sind in der Regel alle, die ein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben, also beispielsweise Ausländer mit Asyl- oder anerkanntem Flüchtlingsstatus, solche mit Duldung oder EU-Bürger. (Quelle: Tagessschau.de)