Anmeldungen für neue i-Männchen starten – 554 Unnaer Eltern bekommen Post

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Nicolaischule Unna (Foto RB)

Anmeldeverfahren für Schulanfänger 2023/2024 gestartet – Eltern werden angeschrieben:

In den nächsten Tagen erhalten die Eltern von 554 Kindern, die zum Schuljahr 2023/2024 schulpflichtig werden, Post vom Schulamt Unna.. Mit Schreiben vom 15. August 2022 werden die Eltern der zukünftigen Schulkinder über das kommende Einschulungsverfahren informiert.

Sie erhalten ein Formular, mit dem sie ihr Kind an einer Grundschule ihrer Wahl anmelden und einen Zweitwunsch angeben können.

Die Eltern haben außerdem die Möglichkeit, ihr Kind an der Katharinenschule, Katholische Bekenntnisschule, anzumelden, wenn das Kind katholisch ist oder nach den Grundsätzen des katholischen Glaubens unterrichtet und erzogen werden soll.

Die Katharinenschule Unna. (Foto Archiv RB)

Das Anmeldeformular soll ausgefüllt bis zum 16. September 2022 wieder an die Kreisstadt Unna, Bereich Schulen, zurückgesandt werden.

Ab dem 26. September 2022 werden die Eltern dann von der Grundschule, an der das Kind angemeldet wurde, darüber informiert in welcher Form das Anmeldegespräch durchgeführt werden kann. Dieses wird dann nach den dann aktuell gültigen Coronaschutzverordnung stattfinden. Für Rückfragen steht der Bereich Schulen unter der Rufnummer 02303/103-149 zur Verfügung.

Zum Hintergrund:

Schulpflichtig werden die Kinder, die zwischen dem 1.Oktober 2016 und dem 30. September 2017 geboren wurden. Darüber hinaus können Kinder, die nach dem 30. September 2017 geboren wurden, auf Antrag eingeschult werden, sofern sie die erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen sowie in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit).

Die Entscheidung trifft hier im Einzelfall die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens und nach einem Beratungsgespräch mit den Eltern. Die Eltern dieser Kinder können sich bezüglich der notwendigen Anmeldeformulare direkt an den Bereich Schulen wenden.

Das Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die der Wohnung nächstgelegenen Gemeinschaftsgrundschule im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität. Eine Aufnahme in einer anderen als der nächstgelegenen Gemeinschaftsgrundschule kann erfolgen, wenn die Aufnahmekapazität der entsprechenden Schule noch nicht erschöpft ist.

Für den Fall, dass an der gewünschten Schule mehr Kinder angemeldet werden als Plätze zur Verfügung stehen, werden die Eltern gebeten, in dem Anmeldeformular neben der gewünschten Grundschule einen Zweitwunsch anzugeben.

In die Katharinenschule werden zunächst vorrangig die Kinder aufgenommen, die katholisch sind oder deren Geschwisterkinder ebenfalls die Katharinenschule besuchen. Danach können im Rahmen der Kapazitätsgrenze weitere Kinder aufgenommen werden.

Quelle Stadt Unna

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