Als „Messerschleifer im Himmelmannpark“ machte im Oktober 2019 ein heute 32-jähriger Syrer Schlagzeilen. Er tischte nach einem schweren Messerangriff auf einen Landsmann abends am Ruhrufer (das Opfer überlebte nur knapp) der Staatsanwaltschaft eine abstruse Geschichte auf:
Es sei Notwehr gewesen. Der andere Mann sei an jenem Abend am dunklen Ruhrufer plötzlich hinter ihm gewesen. Da habe er sich verfolgt gefühlt, sich abrupt umgedreht und im Reflex zugestochen.
Jetzt wurde am Landgericht Dortmund das Urteil gesprochen. Lesen Sie HIER weiter.