Landtagswahl: Schon mehr Kamener als 2017 wählten per Brief – Maske am Wahltag empfohlen

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Wahllokal, Symbolbild RB

Wenn das ein Zeichen für die Wahlbeteiligung ist, ist es ein gutes Zeichen.

Von den circa 33.100 Wahlberechtigten in der Stadt Kamen haben bereits über 6500 die Übersendung der Briefwahlunterlagen beantragt bzw. im Briefwahlbüro ihre Stimme abgegeben. Im Vergleich zur Landtagswahl 2017 ist das eine deutliche Steigerung – vor fünf Jahren hatten insgesamt 5200 Kamener per Brief bzw. vorab gewählt.

Anträge auf Briefwahl können generell in allen Kommunen bis spätestens Freitag, 13. Mai, 18 Uhr, gestellt werden.

Bis zu diesem Zeitpunkt besteht auch die Möglichkeit, im jeweiligen Briefwahlbüro (in Kamen ist es im Rathaus, 1. Etage, Sitzungssaal 2) vorzeitig die Stimme abzugeben. Der Antrag kann sowohl mündlich als auch schriftlich gestellt werden. Ausdrücklich ausgeschlossen ist eine telefonische Beantragung.

Zu beachten ist darüber hinaus, dass die Online-Beantragung über die Homepage der Stadtverwaltung lediglich bis Donnerstag, 12. Mai, um  00:01 Uhr freigeschaltet ist. Nur im Falle einer plötzlich nachgewiesenen Erkrankung (Bescheinigung Arzt, Krankenhaus) können Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahlsonntag, 15 Uhr, beantragt werden.

Damit die Briefwahlunterlagen bei der Stimmauszählung am Wahlsonntag berücksichtigt werden können, müssen die Dokumente (roter Wahlbrief)  am Wahltag unbedingt bis 18 Uhr im Rathaus, Rathausplatz 1, eingegangen sein (Postweg beachten). In dringenden Fällen empfiehlt sich persönliche Abgabe an der Information des Rathauses oder den Einwurf in den Hausbriefkasten.

Wer am Wahlsonntag wählen möchte, der kann dies in der Zeit von 8  bis 18 Uhr in seinem Wahlraum tun. Die Anschrift des jeweiligen Wahlraums ist auf der persönlichen Wahlbenachrichtigung angegeben. Diese sollte für eine Urnenwahl am Sonntag mitgebracht werden. Eine Teilnahme an der Wahl ist allerdings auch unter Vorlage eines gültigen Ausweispapieres möglich. Nach Schließung der Wahllokale werden die Stimmen öffentlich ausgezählt und das Ergebnis durch die Wahl- und Briefwahlvorstände festgestellt.

Zum Schutz der Wählerinnen und Wähler sowie der an der Wahl beteiligten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer empfiehlt das Wahlamt der Stadt Kamen die Einhaltung folgender Regelungen:

•           Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes –medizinische oder FFP2-Maske (eine Verpflichtung besteht nicht)

•           Handdesinfektion vor Betreten des Wahlraums

•           Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern im Wahlraum

•           Bereithalten der Wahlbenachrichtigung oder eines Ausweispapiers

•           Stimmabgabe möglichst mit einem eigenen Schreibutensil durchführen 

•           Sofortiges Verlassen des Wahlraums nach Beendigung der Stimmabgabe

Masken oder Schreibutensilien werden auf Wunsch vom Wahlvorstand zur Verfügung gestellt.

Wer am Wahlsonntag nach Schließung der Wahllokale den Eingang der einzelnen Wahlergebnisse verfolgen will, kann dies online über Homepage der Stadt Kamen. Eine Wahlparty findet zur Landtagswahl nicht statt. Für mögliche Fragen rund um die Landtagswahl steht das Wahlteam im Rathaus – auch am Wahlsonntag – unter den Rufnummern 02307 148-1201 oder 148-1203 gerne zur Verfügung.

Quelle Stadt Kamen

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