Zum -zigsten Mal hat ein Anwohner des Naherholungsgebiets Bornekamp der Stadt Unna per Mail frei laufende Hunde gemeldet, die die Enten aufscheuchen und ihnen teils bis ins Wasser hinterherjagen. Mindestens ein Halter ist dem Anwohner bekannt, dieser leint seinen Hund im Bornekamp offenbar generell nicht an.
Stadtsprecher Christoph Ueberfeld, von unserer Redaktion danach befragt, empfahl dem Anwohner, Anzeige zu erstatten – dazu müsse er sich natürlich als Zeuge zur Verfügung stellen.
Alle relevanten Daten liegen dem Ordnungsamt aber längst vor, kontert der Beschwerdeführer ärgerlich.
Er teilte dem Stadtsprecher mit:
„Gern stehe ich auch als Zeuge zur Verfügung. Meine Nachfragen zum Sachstand in dieser Angelegenheit blieb bisher aber auch erfolglos. Telefonisch besteht da wenig Aussicht auf Erfolg, aber auch schriftlich tut sich da nichts, bis auf Abwesenheitsnotizen. Alles in der Ablage!
Zu dem betreffenden Halter habe ich Ihrem Amt sowohl den alten als auch den neuen Wohnort genannt. Da hätte man sicherlich schon tätig werden können. Meine Anschreiben habe ich noch in meiner Ablage. Ich möchte mit jetzt nicht die Arbeit machen, sie nun durchzuzählen.
Den Hund habe ich kürzlich von meinem Grundstück gejagt und den Herrn auf die Anleinpflicht hingewiesen. Er hat nur abgewunken. Weiter ihn mehrfach vom Balkon angerufen, wenn er am Teich unterwegs war. Dafür gibt es auch Zeugen.
Die Enten kommen da nicht zur Ruhe. Von den 7 Küken ist keins mehr da.
Als die drei Mitarbeiter des Ordnungsamtes vor Ort am Teich wegen einer anderen Sache waren, habe ich ihnen den Herrn gezeigt, als er die Talstraße hinunterkam. Da war sein Hund angeleint. Klar, er hatte das Ordnungsamtsfahrzeug im Kreuzungsbereich gesehen. Dieser Meinung waren Ihre Herren auch.
Wie möchten Sie, dass ich den Herrn auf silbernen Tablett serviere? Ich habe ja keinerlei Hausrecht auf der Teichbaustelle. Und es ist ja nicht nur dieser eine Hundehalter mit seinem frei laufenden Hund: Da gibt es noch viele Bürgerinnen und Bürger, die da entsprechend unterwegs sind. Wenn also die Außendienstler mal zu den Ausführzeiten der Hunde im Revier sind, werden sie auch Erfolg haben!“
Vor knapp einer halben Stunde schickte der hartnäckige Anwohner die nächste Mail direkt an die Ordnungsamtsleiterin:
„Vor gut 20 Minuten gesehen: Zwei Damen kommen mit ihren Hunden frei laufend aus dem südlichen Bornekamp über den östlichen Parkweg und gehen in Richtung Norden. Im Bachlauf zwei Enten (Erpel), der Hund, ein Jagdhund, nimmt Witterung auf, treibt die Tiere auf, die Enten fliegen hoch und ins Wasser, der Hund verfolgt sie weiter, auch durch einen Sprung ins Wasser, und verfolgt sie schwimmend.
Wenn man hier verstärkte Präsenz durch das OA hätten, würde das auffallen.“
Leinenpflicht in NRW
Nach dem NRW-Landeshundegesetz erstreckt sich die Leinenpflicht auf alle öffentlichen Gebäude wie Rathäuser, Schulen und Kindertagesstätten sowie öffentliche Bereiche mit starkem Fußgängerverkehr wie Einkaufspassagen und Fußgängerzonen. Die Vierbeiner sind zudem in sämtlichen öffentlichen Park, Grün- und Gartenanlagen mit Ausnahme für den Freilauf ausgewiesener Freiflächen an der Hundeleine zu führen. Die Leinenpflicht besteht auch bei öffentlichen Versammlungen, in denen mit einem hohen Menschenaufkommen zu rechnen ist. Auf Kinderspielsplätzen, Bolzplätzen und Friedhöfen sind die Tiere grundsätzlich verboten. Zudem sind Hundehalter angewiesen, sich mit den besonderen Bedingungen in den Kommunen vertraut zu machen. Denn die einzelnen Kommunen besitzen die Möglichkeit, zusätzlich zu den grundsätzlichen Hundegesetzen in NRW eigene Gesetze für das Führen von Hunden zu erlassen. Der Leinenzwang betrifft sämtliche Hunde. Für einen großen Hund ist die Leinenpflicht in NRW auf sämtliche „bebauten Bereiche“ ausgeweitet. Im Waldgebiet dürfen die Tiere dagegen frei herumlaufen, solange sie dabei die Waldwege nicht verlassen. Hier haben Kommunen keine Eingriffsmöglichkeiten. In der Brut- und Setzzeit gilt die Empfehlung, Hunde anzuleinen, in NRW ist es allerdings kein Gesetz.