Schon beim verkaufsoffenen Sonntag entfällt die Maskenpflicht – Händler können Hausrecht ausüben

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Verkaufsoffener Sonntag in Unna (Archivbild)

Um Mitternacht (3. April) tritt die neue Coronaschutzverordnung NRW in Kraft – damit entfällt neben den noch bestehenden 3- und 2-G-Regeln auch die Pflicht zum verbindlichen Tragen einer medizinischen Schutzmaske beim Einkaufen. Während das in den meisten Städten und Gemeinden erst ab Montag relevant wird, beginnt die „neue Freiheit“ beim Bummeln und Shoppen in Unna oder in Fröndenberg gleich am Tag 1 der neuen Regeln: Denn der 3. April ist in beiden Städten als verkaufsoffener Sonntag ausgerufen.

In Fröndenberg ist das Sonntagsshopping an den Frühlingsmarkt angedockt, in Unna an den Historischen Westfalenmarkt.

Eine Verpflichtung zum Masketragen besteht laut Landesgesetz in den Läden dann nicht mehr. Doch kann grundsätzlich jeder Geschäftsinhaber sein Hausrecht ausüben und weiterhin auf den Mund-Nasenschutz seiner Kunden bestehen.

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1 KOMMENTAR

  1. Hilfe. Ich kann ohne Maske nicht mehr leben. Ich brauche die Maske. Ich will die Maske. Ich bin abhängig von der Maske. Dummdödel-Land Deutschland.

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