Die Impfpflicht ist im Bundestag weiterhin ein Thema – unabhängig davon, dass sie in Österreich bereits als gescheitert gilt und ausgesetzt wurde.
Österreich war das erste Land der EU, das eine allgemeine Impfpflicht beschlossen hatte. Doch noch bevor sie de facto in Kraft trat, war sie wieder ausgesetzt, weil sie bei der milderen Omikron-Variante nicht verhältnismäßig sei.
Es wird interessant, wenn die Wähler zum Landtagswahlkampf im Mai über die Pläne zum unbegrenzten Dauerimpfzwang für alle ab 18 ab den 01.10.22 ausreichend informiert sind.
Zur Info:
Selten habe ich erlebt, das große Medienhäuser so verwirrend um ein wichtiges Thema herumschreiben welches viele Menschen betrifft:
! Die Testpflicht für ungeimpfte Arbeitnehmer am Arbeitsplatz existiert nicht mehr !
Es gibt keinerlei Rechtsgrundlage oder Ausnahmen mehr dafür.
https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung.html
https://www.land.nrw/corona
Was ist daran sensationell, Schmunzler? Das wurde schon über eine Woche vor dem neuen Bundesinfektionsschutzgesetz ausführlich in zahlreichen Medien berichtet.
Im privaten Bereich und in den sozialen Netzwerken habe bei den Arbeitgebern und Arbeitnehmern eine sehr große Verunsicherung festgestellt. Zumal sich die genaue Gesetzgebung ab Samstag erst am späten Freitag Nachmittag heraus kristallisierte. Viele ungeimpfte AN haben sich wohl noch am Sonntag unnötig für den Arbeitsbeginn am Montag testen lassen. Um es mal klar und deutlich ohne Verklausulierung auszudrücken:
Meiner persönlichen Einschätzung nach darf kein Arbeitgeber mehr einen Testnachweis von einem ungeimpften Arbeitnehmer für den Zutritt zum Arbeitsplatz verlangen. Der Impfstatus des AN darf rechtlich gesehen nicht mehr beim Hygienekonzept des AG berücksichtigt werden. Diese KANN Formulierung verwirrt meiner Ansicht nach nur zusätzlich.
PS: Irgendwelche Ankündigungen im Vorfeld kann man grundsätzlich in die Tonne kloppen:
https://video.twimg.com/ext_tw_video/1504729876166815745/pu/vid/1280×592/V861rMkfSUi8tRht.mp4?tag=12
Der Justizminister:
„Es gibt ein absolutes Ende aller Maßnahmen spätestens zum 20. März 2022“
Wer sich informieren WILL, findet die Informationen mit einer einzigen einfachen Googlesuche: 3G Arbeitsplatz NRW. Sorry, aber wir haben manchmal das Gefühl, dass keine Ausrede zu billig ist, um Verantwortung abgeben zu dürfen.
Ob es noch die konkrete Zwangtestpflicht für ungeimpfte Beschäftigte am Arbeitsplatz gibt, darüber rätselt momentan die halbe Bevölkerung :-).
Mitnichten – aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz ist klar ersichtlich, dass alle Maßnahmen am Arbeitsplatz seit dem 20. 3. nur noch KANN-Bestimmungen sind.