Wohnung gekauft – plötzlich Parkverbot: Anwohner in Unna verzweifeln

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Die Martinstraße im Unnaer Süden. (Foto Privat)

Eine Leserin aus Unna beklagt ein akutes Parkproblem in ihrer Straße. Wir geben ihre Schilderung hier als Lesermeinung wieder.

„Ich bzw. wir müssen mal unseren Unmut Luft machen.

Wir haben Ende 2020 eine Wohnung in der Martinstraße in Unna gekauft und müssen jetzt leider feststellen, dass wir vor unserem Haus nicht mehr parken dürfen.

Wir sind eine Eigentümergemeinschaft, zu der genau 5 Häuser gehören mit insgesamt 28 Parteien. 3 Häuser sind am Anfang der Martinstraße, 2 Häuser befinden sich im Kranenkamp.

Nun unser Problem… Das Ordnungsamt hat vor ca. 3 Wochen hier ein absolutes Halteverbotschild aufgestellt, und nun dürfen wir in der Martinstraße nicht mehr parken.

Es hing wohl am Anfang der Martinstraße schon ein Schild mit dem Pfeil nach unten, es fehlte wohl noch das Gegenstück dazu. Laut unseren älteren Bewohnern hing dieses Schild mal an der ersten Laterne, weil dazwischen auf der der anderen Seite eine Einfahrt ist. Keiner kann sich daran erinnern, dass danach nicht geparkt werden durfte.

Bei Nachfrage beim Ordnungsamt hieß es, dass das Halteverbot schon immer bestanden hätte, nur dass das andere Schild gefehlt hätte, weil vor 3 bis 5 Jahren die Laternen erneuert wurden. Und in diesem Zuge sei es versäumt worden, das Schild wieder anzubringen.

Wie gesagt kann sich daran niemand erinnern, selbst die Bewohner nicht, die schon über 30 Jahre hier wohnen, es wurde immer hier geparkt.

Nun versuchen Sie mal hier, 10 bis 12 Autos unterzubringen…

Am Anfang haben wir noch gedacht, es wäre ein Irrtum gewesen, aber schnell waren die ersten Politessen da und haben die ersten Autos aufgeschrieben.

Nun haben wir natürlich versucht, irgendwo anders zu parken, was sich aber als mehr als schwierig erwies, gerade wenn man abends erst spät Feierabend hat oder man nicht mehr so gut zu Fuß unterwegs ist.

Am Anfang des Kranenkamps stehen die Autos auf der rechten Seite nebeneinander, dort ist es abends aber voll. Auf der rechten Seite darf man längs der Straße stehen (kein Halteverbot), was mein Mann dann auch vorgestern nach der Spätschicht aus der Not getan hat – und prompt ist ihm schön einer reingefahren. Beifahrertür und Kotflügel im Eimer und der Schuldige auf und davon.

Gestern Abend wurden dort dann beim Ausparken einer Dame zwei weitere Auto beschädigt.

Tolle Bilanz, an einem Tag drei Autos kaputt, und das nur, weil wir nicht mehr hier parken dürfen.

Habe dann wieder beim Ordnungsamt angerufen. Laut der Chefin soll geguckt werden, ob nicht, nach meinem Vorschlag, vielleicht doch hier geparkt werden kann – da nämlich der Bürgersteig hier 3 Meter breit ist, sprich die Autos fast zur Hälfte darauf parken könnten.

Angeblich gab es wohl Beschwerden aus dem Kranenkamp, das man beim Abbiegen nicht richtig in die Straße reinschauen könne. Nun hoffen wir, dass das Ordnungsamt meinen Vorschlag schnellstmöglich überprüft.

Wir sind alle mehr als sauer und verstehen die Welt nicht mehr. Jahrzehnte lang ist nichts passiert und nun das.

Noch zur Erklärung, die Straße ist komplett 5,60 Meter breit und der Bürgersteig 3 Meter, hier sind 30 km/h erlaubt.
Als wir hier noch komplett auf der Straße geparkt haben, haben selbst Bus (vom Lebenshilfezentrum) und Baustellenfahrzeuge (LKW) sowie die Müllabfuhr keine Probleme gehabt, hier auch mit mehr als 30 km/h durch zu kommen. Jetzt ist natürlich hier alles frei und man muss hier überhaupt nicht mehr auf die Geschwindigkeit achten.

Vielleicht hat jemand ja noch eine Idee, was wir tun können, da wir echt am Verzweifeln sind…“

  • Name und Kontaktdaten sind der Redaktion bekannt.

Parken auf der Fahrbahn:

Laut Straßenverkehrsordnung ist Parken auf der Fahrbahn bei ausreichend breiter Straße grundsätzlich erlaubt. Dementsprechend muss ein Haltender grundsätzlich eine Fahrbahnbreite von 3,05 m zum gegenüberliegenden Fahrbahnrand freihalten.

5 KOMMENTARE

  1. In den letzten paar Jahren konnte man in vielen Wohnsiedlungen beobachten, daß der PKW-Bestand stark anwuchs. Schlimm ist, daß manche Straßen einseitig, oft aber auch Versetzt, zugeparkt sind. Besonders schlimm sind Kleintransporter an Einmündungen. So langsam sollte sich die Gesellschaft mal Gedanken zum „Autokollaps“ machen, und wie man diesen verhindern könnte!

  2. Es kommt mir doch sehr eigenartig vor, dass auf einmal nicht mehr in einer Anwohnerstrasse geparkt werden darf. Ich wohne im Afferder Weg gegenüber vom Neubaugebiet und wir haben hier momentan eine Baustelle in der Straße. Theoretisch dürfte man auf der Straße parken, das ist aber im Moment wegen der Baustelle nicht möglich. Also haben alle auf dem Bürgersteig geparkt, was niemanden behindert hat. Da wurden tatsächlich plötzlich Knöllchen in Höhe von 55 Euro verteilt! Auf Nachfrage hieß es auch, es hätte sich jemand beschwert. Ist in über 50 Jahren vorher nicht vorgekommen. Als ich mal nachgefragt habe, warum der Blühstreifen gegenüber radikal abgemäht wurde, hieß es auch, es hätte sich jemand beschwert!? Ich würde mich freuen, wenn auch in der Verwaltung mit Augenmaß und gesundem Menschenverstand der Ermessensspielraum ausgeschöpft wird.

  3. Hallo uns geht es leider fast genauso wir wohnen im Peukinger Weg dieser wird als Parkplatz der Schulen genutzt wir haben Glück wenn wir von der Arbeit kommen noch auf dem Bürgersteig parken können selbst hier wahren die Politessen und haben Knöllchen verteilt auch an die Anwohner eine Frechheit das die machen können

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