Neue 2G-Plus-Regel ab 13. Januar: Selbsttests vor Ort unter Aufsicht erlaubt

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Coronatests - Symbolbild, Foto: S. Rinke / RB

Ab übermorgen, 13. Januar, gilt 2G-Plus in Restaurants, Cafés, Kneipen – zusätzlich weiterhin in Einrichtungen wie Fitnessstudios, Hallenbädern oder Wellness.

Neu ab Donnerstag: Geboosterte (dreifach Geimpfte) und geimpfte Genesene sind von der Vorlage eines negativen Schnelltests befreit. Und: Die Testungen dürfen unter Aufsicht auch direkt in den Einrichtungen vorgenommen werden.

Die Landesregierung setzt die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen zur notwendigen Kontaktreduzierung und Eindämmung der Pandemie in Nordrhein-Westfalen um. Dazu hat sie die Coronaschutzverordnung entsprechend angepasst.

HIER berichten wir.

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