Der Abstand zwischen Zweit- und Drittimpfung soll mindestens 5 Monate betragen – 4 Wochen Mindestabstand sind nur in Einzelfällen möglich:
Das NRW-Gesundheitsministerium zieht nach erklecklichem Wirrwarr seinen umstrittenen Booster-Erlass (Bericht HIER) zurück. Bzw. es „präzisiert“ die Vorgaben, wie es in einer heutigen Pressemitteilung heißt:
Der im Impferlass vom 13. Dezember 2021 thematisierte Mindestabstand von vier Wochen stelle ausdrücklich keine Empfehlung, sondern eine absolute Untergrenze für Einzelfallentscheidungen dar.
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Zudem sei es ihm wichtig gewesen, dass bei den Impfangeboten niemand zurückgewiesen werde, dessen Zweitimpfung erst in wenigen Tagen die vollen fünf Monate zurückliege. Um dies zu korrigieren, habe man den Erlass nachgeschärft. Ministerpräsident Hendrik Wüst CDU hatte noch am Tag zuvor bekräftigt, dass Booster-Impfungen in NRW grundsätzlich nach vier Wochen möglich seien.