9 Tage im Kreis Soest – davon schon 2 Nächte in der Polizeizelle übernachtet und 8 Mal ingesamt Bekanntschaft mit der Polizei gemacht. Mit diesem stattlichen Schnitt erfüllt dieser 27-jährige Asylbewerber die Voraussetzungen eines Intensivtäters.
Der Sprecher der Kreispolizei Soest, Wolfgang Lückenkemper, schreibt in seiner Mitteilung vom heutigen Freitag (15. Oktober) von einem 27 Jahre alten „am Möhnesee lebenden Mann“. Dass der Mann erst seit 9 Tagen am Möhnesee lebt, konkret in der dortigen Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Asylbewerber, berichtete ergänzend der Soester Anzeiger, verbunden mit der von vom Polizeisprecher bestätigten Information, dass es sich um einen algerischen Intensivtäter handelt.
Dieser war, so schildert es Lückenkemper in der offiziellen Polizeimeldung, am Mittwochabend am Soester Bahnhof wegen Diebstahls, Drogenbesitzes und weiterer Delikte aufgefallen und verbrachte die Nacht im Polizeigewahrsam.
Am Donnerstagmorgen spazierte er wieder in die Freiheit, wenige Stunden später am Nachmittag griff er in einem Soester Kaufhaus zu. Als die Alarmanlage der Tür schon schrill piepte, stopfte er noch hektisch Diebesgut in eine Tüte und flüchtete. Ein Zeuge beobachtete das, verständigte die Polizei und rannte dem Dieb hinterher bis zum Busbahnhof.
Die Polizeibeamten trafen auf den ihnen noch gut bekannten 27-Jährigen vom Vortag. In seiner Tasche fand sich das Diebesgut aus dem Kaufhaus und noch weitere Beute aus einem großen Drogeriegeschäft. Außerdem fanden die Polizisten bei der Durchsuchung des Algeriers ein Klemmverschlusstütchen mit Cannabis. Alles wurde sichergestellt.
Von Einsicht oder gar Reue indessen keine Spur bei dem kriminellen Nordafrikaner:
Den Polizisten ins Gesicht verkündete er, dass er dass er weitere Diebstähle begehen werde, um sich wiederum Drogen kaufen zu können.
„Dem am Möhnesee lebenden Mann wurde ein Platzverweis ausgesprochen, um weitere Straftaten zu verhindern“, notiert Polizeisprecher Lückenkemper.
Dies interessierte den Algerier gänzlich nicht: So traf ihn eine Streifenbesatzung keine zwei Stunden später erneut am Bahnhof an. Also wurde er erneut in Gewahrsam genommen, diesmal wegen Missachtung des Platzverweises und zur Verhinderung weiterer Straftaten. Er übernachtete das zweite Mal in Folge in der Zelle – Ende offen, Fortsetzung folgt…?
Denn es bestehen bei solchen geringfügigen Delikten und fester Meldeadresse in aller Regel keine ausreichenden Haftgründe.
Die Polizei kann daher in solchen Fällen, über die wir schon häufig berichteten, lediglich eine Anzeige nach der anderen schreiben und an die Staatsanwaltschaft zu schicken, die entsprechende Strafverfahren auf den Weg bringt. Eine Ingewahrsamnahme darf nur auf richterlichen Beschluss zur Verhinderung weiterer Straftaten stets nur kurzzeitig erfolgen.
ZUE Möhnesee: Wer hier untergebracht ist, wird in aller Regel abgeschoben
„Wer einmal die Zentrale Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge (ZUE) am Möhnesee besucht, der bewegt anschließend noch lange die Bilder im Kopf hin und her. Bilder von Menschen, die ihre Heimat verlassen mussten, vor Krieg und aus großer Not geflohen sind, Bilder von Kindern, die hinter Zäunen, auf einem Areal, zu dem niemand freien Zugang hat, Fußball spielen…“
Dies stellten Diakoniepresbyter/innen und Pfarrer/innen nach einem Besuch in der Einrichtung in Möhnesee/Kreis Soest fest. „Die Situation ist bedrückend, die Eindrücke sind belastend.“
Die Diakonie Ruhr-Hellweg ist in der Flüchtlingsarbeit in der Region eine wichtige Instanz. In Soest, Hamm, Wickede/Wimbern, Warstein, Meschede, Brilon, Medebach, Schmallenberg und eben Möhnesee werden geflüchtete Menschen in vielen Belangen von ihr unterstützt und begleitet.
In der ZUE am Möhnesee ist das eine besondere Aufgabe, da die Menschen aus der Einrichtung in der Regel abgeschoben werden. „Die Situation hier ist von Perspektivlosigkeit geprägt, das macht es besonders schwierig.“
(Vorstand Christian Korte)