Impfstatus mitteilen – sonst drohen harte Konsequenzen

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Impfbuch - Symbolbild, S. Rinke

Geimpft? Oder nicht geimpft? Diese Frage ist Arbeitgebern grundsätzlich verboten – es sei denn, es geht um eine der Branchen, in denen sie ausdrücklich erlaubt ist. Dazu gehören Schulen, Kitas, Gesundheits- und Rettungswesen.

Bei der Stadt Dortmund ist die offizielle Abfrage des Impfstatus angelaufen. Bis Ende Oktober müssen rund 3500 Mitarbeiter der Stadt als ihrer Arbeitgeberin mitteilen, ob sie gegen Corona geimpft oder nicht geimpft sind.

Wer die Auskunft verweigert, muss mit harten Konsequenzen rechnen. So können solche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgemahnt oder sogar ohne Bezahlung freigestellt werden.

Der Personalrat unterstützt die Stadtverwaltung bei ihrem Vorgehen. Diese Regelung sei „absolut sinnvoll und würde Menschen schützen“, erklärte er laut Dortmunder Medien.

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