Endlich wieder Kirmes in Kamen – Severinsmarkt Mitte Oktober „klein, aber fein“

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Süßwaren auf der Kirmes - Archivbild - Rinke

Grünes Licht für den Severinsmarkt: Kurzfristige Änderungen in der Coronaschutz-Verordnung machen es laut Stadt Kamen möglich, dass Karussells, Buden und die Gerüche von Mandeln, Crepes und Hot-Dogs wieder in die Innenstadt locken – und zwar von Freitag, 15. Oktober, bis Montag, 18. Oktober.

Die Verwaltung teilte am Mittwochnachmittag (6. 10.) mit:

„Klein, aber fein“ – so lässt sich das Motto der ersten Kirmes nach corona-bedingten Auszeit in der Kamener Innenstadt beschreiben.

So wird nicht die gewohnte Anzahl an Schaustellern ihre Fahrgeschäfte aufbauen – viele haben die Einschränkungen im Veranstaltungsgeschehen dazu genutzt, um ihre Fahrgeschäfte zu warten, umzubauen oder zu modernisieren. Häufig fehlt auch Personal zum Betreib der Geschäfte.

„Die Änderungen in der Corona-Schutzverordnung kamen sehr kurzfristig. Viele Schausteller konnten darauf noch nicht reagieren“, sagt Ingelore Peppmeier, Beigeordnete bei der Stadt Kamen.

So werden beim Severinsmarkt 2021 statt der sonst üblichen 60 Geschäfte rund 35 vertreten sein. Dies führt dazu, dass die Adenauerstraße nicht mit Geschäften bebaut wird – mit dem Effekt, das dann dort am 15. und 19. Oktober der Wochenmarkt stattfinden kann.

Dennoch:

„Der Severinsmarkt 2021 wird eine vollständige Kirmes mit allen wichtigen Fahrgeschäften sein“,

stellen die Organisatoren der Stadt Kamen fest. So werden als Großfahrgeschäfte unter anderem Break Dance No. 1, Autoscooter, Dschungel-Express und „Scheibenwischer ‚Big wave‘“ sowie darüber hinaus drei Kinderfahrgeschäfte die großen und kleinen Besucher vergnügen.

Der Aufbau der großen Fahrgeschäfte erfolgt ab Dienstag, 12. Oktober, nach der Platzvergabe um circa 15 Uhr, der übrigen Geschäfte ab Mittwoch, 13. Oktober, nach Geschäftsschluss um 19 Uhr. Die Kirmes selbst wird täglich von 14.30 bis 22.00 Uhr geöffnet sein. Am Montag, 18. Oktober, locken die Schausteller mit einem Familientag: An Fahrgeschäften gilt einmal zahlen, zweimal fahren. An den übrigen Geschäften winken Preisereduzierungen.

Coronaregeln:

Es gilt die aktuelle Coronaschutzverordnung NRW. Eine Maskenpflicht draußen gibt es nicht mehr, bei Großveranstaltungen ab 2500 Besuchern wird die Maske in Wartebereichen „empfohlen“. Von dieser Besucherzahl an müssen Besucherinnen und Besucher auch geimpft, getestet oder genesen sein (3G-Regel). Kontrollen können stichpunktartig erfolgen.

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