Kein 2G erlaubt: Schule sagt Skifreizeit ab

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Symbolbild 2 G/3G, Quelle Pixabay - bearbeitet

Für Klassenfahrten gilt in NRW ausnahmslos die 3G-Regel: Schüler, Lehrer und andere Begleitpersonen können neben voller Impfung oder nachgewiesener Genesung auch negative Coronatests vorweisen, um mitfahren zu können.

Eine Schule in Dortmund streicht deshalb eine geplante Skifreizeit einer 8. Klasse im kommenden Winter nach Italien: Sie wollte 2G.

Die Gesamtschule Brackel hatte bei den Eltern durchgesetzt, dass ausschließlich Geimpfte oder Genesene an der Klassenfahrt teilnehmen dürfen. Das erlaubt das Land aber nicht. Die Bezirksregierung Arnsberg betonte, dass alle Klassenfahrten unter die 3G-Regel fallen.

Der Schuldezernent der SPD-regierten Stadt Dortmund hatte zunächst die 2G-Pläne bewilligt. Doch das Schulministerium unter FDP-Ministerin Yvonne Gebauer trägt nur Klassenfahrten mit 3G-Regel.

In Konsequenz strich die Schule die Fahrt. Das Risiko sei den Verantwortlichen zu hoch gewesen, berichten Dortmunder Medien.

Das Problem mit 3G bei einem solchen Klassenausflug sei die Kontaktverfolgung – wenn sich jemand bei einer ungeimpften Person anstecken würde.

2 KOMMENTARE

  1. Das ist erst der Anfang. Die Amerikafahrt in der 10. Klasse können die Bilischüler der GSG in Dortmund dann wohl auch knicken, weil die USA nur Geimpfte einreisen lassen. Vielen Dank liebe Landesregierung, Bezirksregierung Arnsberg und allen, die ihr dolles Recht auf Nichtimpfung in Anspruch nehmen. Ihr seid die Beste.

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