Geimpfte und genesene Besucher brauchen auch im Lüner Hospital keinen Test mehr

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Coronatests - Symbolbild, Foto: S. Rinke

Das Lüner Marienhospital hat seit Donnerstag, 23. September, seine Besucherregeln gelockert. Fortan müssen geimpfte und genesene Besucherinnen und Besucher keinen negativen Coronatest mehr vorweisen.

Das Hospital teilt auf seiner Homepage mit:

„Mit Stand 17.09.2021 liegt die Impfquote deutschlandweit bei 63%, d. h. im Umkehrschluss ist weiterhin ein nicht unerheblicher Teil der Bevölkerung nicht geschützt.

Zum Schutz unserer Patienten und auch für Ihren Schutz als Besucher bleiben die Besuchsbedingungen grundsätzlich bestehen. Diese Besuchsbedingungen wurden jedoch entsprechend der aktuellsten Verordnung angepasst:

  • Ab sofort gilt die 3-G Regel: genesene, geimpfte und getestete Personen dürfen ins Krankenhaus, wenn Sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Als Nachweis gilt ein max. 24 Stunden alter PoC-Test (Antigen Test) oder der Impf-/ Genesungsnachweis (Impfpass, bzw. in der App
  • Für alle Besucher gelten die AHA-Regeln: Im Haus besteht eine Maskenpflicht (FFP-2 ohne Ausatemventil) und das Gebot, nach Möglichkeit durchgängig den Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Zur Wahrung der Hygiene ist eine Händedesinfektion bei Betreten des Krankenhauses zwingend notwendig.
  • Alle Besucher müssen sich namentlich und mit Uhrzeit registrieren lassen. 
  • Pro Zimmer ist immer nur eine Besuchsperson zugelassen. 
  • Die Besuchszeit pro Besucher ist auf maximal 30 Minuten beschränkt, damit alle Patienten die Möglichkeit haben, Besuch zu empfangen.“

Die Geburtsbegleitung durch einen Partner/Angehörigen ist weiterhin möglich, die Koordination erfolgt über die geburtshilfliche Klinik.

Ausnahmen für Schwerstkranke oder Sterbende sind darüber hinaus in Absprache mit dem Stationsteam möglich.

Im Christlichen Klinikum Unna gelten seit dem 21. Juni unverändert folgende Regelungen:

Christliches Klinikum Mitte, vormals Katharinen-Hospital. (Foto Rinke)

Besuchszeiten im CKU West und im CKU Mitte sind täglich zwischen 14 und 19 Uhr (letzter Einlass: 18 Uhr).

Besucherinnen und Besucher müssen in Rücksprache mit den Patienten die konkrete Besuchszeit abstimmen. Wichtige Vorgabe ist: Zeitgleich darf sich in einem Mehrbettzimmer nur eine Besuchsperson aufhalten.

Es gelten zudem die GGG-Regelungen: Besuche sind möglich, wenn ein aktueller Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest (oder PCR-Test) vorliegt – dieser darf jedoch nicht älter als 24 Stunden sein. Selbsttests sind nicht zulässig. Diejenigen, die bereits vollständig geimpft sind (letzte Impfung liegt länger als 14 Tage zurück, Impfausweis oder amtliches
Dokument nötig) oder einen Genesenen-Nachweis (amtliches Dokument) vorweisen können, dürfen ebenfalls stationäre Patienten besuchen.

Besucherinnen und Besucher werden weiterhin am Haupteingang des Krankenhauses empfangen, die Kontaktdaten werden erfasst und über die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln (A-H-A+L) aufgeklärt. Während des gesamten Aufenthaltes muss eine
FFP2-Maske getragen werden.

Ausnahmen mit individuell noch erweiterten Besuchsmöglichkeiten gelten wie bisher in zwei besonderen Bereichen.

In der Geburtshilfe im CKU Mitte u.a. zu Vorbereitungsgesprächen, zur Geburtsbegleitung, in Familienzimmern sind Partner immer willkommen. Auch später dürfen nach Rücksprache mit der Mutter-Kind-Station weitere Besuche individuell
vereinbart werden.

Auch für Besuche bei Schwerstkranken und Sterbenden sind in beiden Standorten Ausnahmen möglich. In diesen Fällen stehen die Stationsteams telefonisch zur Absprache zur Verfügung.

Quellen: Marien-Hospital Lünen / Christliches Klinikum Unna

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