Für Ungeimpfte wird es „ungemütlich“ – und teuer

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Foto: S. Rinke

Es soll „für Ungeimpfte ungemütlich werden“, hatte
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann vor 2 Wochen betont.

Und im selben Atemzug angekündigt, dass die Verdienstausfallentschädigungen bei Quarantänen – bekannter unter Lohnfortzahlung – zum 11. Oktober 2021 für Erwerbstätige ohne Covid-19-Impfschutz in NRW auslaufen.

Heute (22. 9.) einigten sich die Gesundheitsminister aller 16 Bundesländer darauf, dass deutschlandweit so verfahren wird.

Längstens noch bis Ende Oktober soll der Arbeitslohn ungeimpften Arbeitnehmern, die in Quarantäne müssen, gezahlt werden. Zum 1. November ist Schluss damit.

Ungeimpften drohen damit empfindliche finanzielle Einbußen.

Denn zudem müssen ebenfalls ab dem 11. Oktober auch sie bisher steuerfinanzierten Coronatests selbst bezahlt werden.

Die negativen Tests sind füe viele Veranstaltungen und Einrichtungen in NRW eine „Eintrittskarte“, wenn man weder geimpft noch von Covid genesen ist. Kostenlos bleiben sie nur für Kinder sowie für Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden sollten oder dürfen.

Die Landesregierung beruft sich auf das Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes (§ 56 Abs. 1 IfSG).

Bei einer 14-tägigen Quarantäne bedeutet das den Verlust eines halben Monatsgehaltes.

Während sich die Gesundheitsminister von diesen Maßnahmen einen „positiven“ Druck auf Ungeimpfte versprechen, sich doch zur Impfung zu entschließen, halten z. B. der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach oder der Grüne Oberbürgermeister von Tübingen, Palmer, solche Regelungen für absolut kontraproduktiv.

Lauterbach, sonst für den Ruf nach strengen Regeln bekannt, kritisierte bereits vor mehreren Wochen in der Fernsehtalkshow „Maybrit Illner“, dass die Streichung der Lohnfortzahlung Impfunwillige erst recht in eine „Jetzt gerade nicht!“-Haltung treiben werde.

Und dass sie außerdem dazu führen werde, dass nicht geimpfte Menschen möglichst jede (wichtige) Testung vermeiden und sich der Kontaktverfolgung entziehen würden – damit sie nicht in Quarantäne müssen.

Denn ein halbes Monatsgehalt zu verlieren sei äußerst hart und aus Lauterbachs Sicht vollkommen unverhältnismäßig.

Ausgenommen von der gleichwohl bundesweit beschlossenen Regelung bleiben weiterhin Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Auch Genesene und Geimpfte, die aufgrund von Impfdurchbrüchen oder Neuerkrankungen in Quarantäne müssen, haben weiterhin einen Anspruch auf eine Verdienstausfallentschädigung.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann verteidigte diese harte Linie:

„Wir haben es mit einer Pandemie der Ungeimpften zu tun. Alle Expertinnen und Experten sind sich einig, dass das Impfen ein sehr wirksamer Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus ist.

Wer sich also die Freiheit herausnimmt, sich nicht impfen zu lassen, obwohl medizinisch nichts dagegenspricht, steht für die Folgen seiner Entscheidung selbst ein – nicht der Arbeitgeber, nicht die Solidargemeinschaft.

Und ebenso muss klar sein: Wer sich aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen oder einer Schwangerschaft nicht impfen lassen kann, wird selbstverständlich weiterhin eben diese Unterstützung der Solidargemeinschaft erhalten.“

Das Land führt erläuternd aus:

„Bislang erhalten Betroffene, die sich in behördlich angeordneter Quarantäne befinden, auch dann – entgegen dem Wortlaut des IfSG – eine Verdienstausfallentschädigung, wenn sie nicht gegen Covid-19 geimpft sind.

Grund hierfür war ein in der Vergangenheit nicht flächendeckend zur Verfügung stehendes Impfangebot und die erst vergleichsweise kurze Zulassung der Covid-Impfstoffe.

Mittlerweile steht ein flächendeckendes Impfangebot zur Verfügung, so dass dieser Grund für diese Ausnahmeregelung entfällt.“

Bislang hat Nordrhein-Westfalen 120 Millionen Euro für Verdienstausfallentschädigungen wegen corona-bedingter Quarantänen gezahlt.

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