Verkürzte Quarantäne: Das gilt ab sofort im Kreis Unna

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Coronatests - Symbolbild, Foto: S. Rinke

Mit einer neuen Allgemeinverfügung reagiert der Kreis Unna auf die geänderte Corona-Test- und Quarantäneverordnung des NRW: Darin wird die Quarantäne von Kontaktpersonen verkürzt.

Geimpfte und Genesene müssen laut dieser NRW-Verordnung dann in Quarantäne, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach dem Kontakt mit einem Infizierten Covid-Symptome zeigen.

„Kontaktpersonen aus dem Kreis Unna müssen seit Montag, 13. 9., nur noch eine Quarantäne von maximal 10 Tagen einhalten“, informierte der Kreis am Dienstag Mittag.

Auch wenn bereits eine Quarantäneanordnung durch eines der Ordnungsämter im Kreis Unna ausgestellt wurde, ist abweichend von dieser Anordnung die Quarantäne auf 10 Tage verkürzt.

Einer Änderung durch das Ordnungsamt bedarf es aufgrund der Allgemeinverfügung nicht.

Gerechnet wird ab dem Tag nach dem letzten Kontakt zur infizierten Person und bei Haushaltsangehörigen, nach dem Tag des positiven Tests des Haushaltsmitglieds.

Eine Testung, um die Quarantäne als Kontaktperson beenden zu können, ist nicht mehr erforderlich.

Zudem regelt die Verfügung die Möglichkeit einer Verkürzung der Quarantäne durch Freitestung am 5. Tag via PCR-Test oder am 7. Tag durch einen Schnelltest.

Wichtig ist, dass das negative Testergebnis an den Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz des Kreises Unna übermittelt wird. Weitere Informationen gibt es in der Allgemeinverfügung (kreis-unna.de/amtsblatt).

Für konkrete Rückfragen können Personen mit Quarantäneanordnung mit ihrer Sachbearbeiterin oder ihrem Sachbearbeiter aus dem Gesundheitsamt Kontakt aufnehmen.

Quelle Kreis Unna

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