Discobetreiber klagt gegen PCR-Testpflicht

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Screenshot_2021-09-01 Capitol Hagen

Geimpft, genesen oder negativ getestet ins Restaurant, ins Fitnessstudio, ins Theater und Konzert… und in die Disco und den Nachtclub. Dort – und nur dort – muss es aber ein PCR-Test sein. Einfache Schnelltests reichen laut aktueller Coronaschutzverordnung NRW für den Club- und Discobesuch nicht aus.

Das findet ein Hagener Discothekenbetreiber ungerecht. Der Capitol-Inhaber klagt gegen die Coronaschutzverordnung in ihrer Fassung vom 20. August und will so die PCR-Testpflicht kippen.

Durch den Zwang der Gäste, sich einem aufwändigeren und teureren PCR-Test zu unterziehen, würde ihm rund ein Drittel der Gäste wegbrechen, argumentiert der Discobetreiber laut Medienberichten.

Mit seinem Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht Münster hofft er, dass die PCR-Testpflicht für rechtswidrig erklärt wird. Das Hagener Verfahren ist das erste beim OVG. Befinden die Richter die Regel als unverhältnismäßig, können sie die Verordnung in diesem Punkt außer Kraft setzen.

3 KOMMENTARE

  1. Wollen sie den Ausgang des Verfahrens schon jetzt wissen?

    OK, dann verrate ich es ihnen, die PCR Testpflicht wird gekippt, da sie gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt. Daraufhin wird wieder gleichbehandelt und die PCR Testpflicht kommt in alle Bereiche zurück.

    Wetten das?

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