Kontaktverfolgung in Gastro ausgesetzt: AWO distanziert sich von Anzeige gegen NRW-Regierung

0
919
Bitte registrieren - das entfällt seit dem Inkrafttreten der neuen Coronaschutzverordnung am 20. August. Archivbild aus dem Eiscafé Venezia in Unna. ( Foto Rinke)

In Hotels und der Gastronomie müssen Kontakte seit der Einführung der 3G-Regel mit der neuen Coronaschutzverordnung (3G: geimpft, getestet, genesen) nicht mehr nachverfolgt werden.

Kein Zettelausfüllen mehr, kein Einchecken per App mehr.

Das findet Magnus Memmeler von der heimischen AWO so ungeheuerlich, dass er gegen die Landesregierung Strafanzeige gestellt hat.

Von dieser distanziert sich wiederum deutlich Memmelers Arbeitgeber, die Arbeiteterwohlfahrt.

in einer Pressemitteilung stellt sie klar:

„Die AWO Ruhr-Lippe-Ems distanziert sich in aller Deutlichkeit von derStrafanzeige, die Magnus Memmeler gegen die NRW-Landesregierung gestellt hat.

Memmeler, der den Bereich Gesundheit und Teilhabe bei der AWO Ruhr-Lippe-Ems
eitet, hatte am Montag als Privatperson Anzeige gegen Armin Laschet und KarlJosef Laumann erstattet, weil das Land NRW seiner Meinung nach mit der
Aussetzung der Kontaktnachverfolgung in Hotels und Gastronomie das Infektionsrisiko erhöhe.

„Dies ist weder in Abstimmung noch im Auftrag der Arbeiterwohlfahrt geschehen“, sagen der Vorsitzende des Unterbezirksvorstandes der AWO Ruhr-Lippe-Ems,
Wolfram Kuschke, sowie Rainer Goepfert, Geschäftsführer der AWO Ruhr-Lippe-Ems.

Magnus Memmeler habe eigenständig als Privatperson gehandelt und spreche mit der Strafanzeige und den darin enthaltenen Vorwürfen keinesfalls für die
Arbeiterwohlfahrt.

Quelle: AWO Ruhr-Lippe-Ems

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here