Coronatests ab 11. 10. kostenpflichtig – Testpflicht in Innenräumen ab Inzidenz 35

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Symbolbild Corona, Tests, Masken - c/o Rinke

Corona-Tests werden bald nicht mehr vom Steuerzahler finanziert. Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) einigte sich heute (10. August) bei ihren Beratungen mit der Kanzlerin darauf, die Tests ab dem 11. Oktober kostenpflichtig zu machen. Dafür hatten sich in den letzten Tagen bereits viele Politiker ausgesprochen, zuletzt CDU und SPD als Gesamtparteien.

Dazu gibt es eine einheitliche Inzidenz für Testpflicht in Innenräumen: die 35.

 Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) betonte in der Pressekonferenz am Nachmittag (aktuell um 17.30 Uhr noch nicht bgeenet), dass die vierte Coronawelle unausweichlich sei – auch wenn die Menschen die Inzidenzen derzeit recht harmlos fänden. Er befürchte eine „Pandemie der Ungeimpften“.

Ca. 55 Prozent der Deutschen sind laut Kanzlerin Merkel aktuell voll geimpft.

Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller (SPD), warb flammend für die Impfung. „Impfen! Impfen! Impfen!“ Es sei nur richtig, dass, wer sich diesem Schutz der anderen und dem eigenen Schutz verweigere, künftig für Coronatests selbst bezahlen müsse. Müller unterstrich: „Es gibt keine Impfflicht!“

Hier die Kernbeschlüsse aus der MPK. Sie sollen ab dem 23. August gelten.

  • Die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ wird verlängert – insbesondere da die Pandemie durch die Delta-Variante keineswegs vorbei sei, so Bundeskanzlerin Merkel. Über den 30. September hinaus gilt die epidemische Lage für weitere 3 Monate. Der Bundestag muss in der Sitzung am 11. 9. zustimmen. Der Bund bekommt damit weiter das Recht, direkt Verordnungen zu erlassen (z. B. zu Impfungen oder Tests).
  • Es gelten weiterhin die bekannten Hygieneregeln plus Masken.
  • Dazu gilt die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) in Innenräumen – bei einer Inzidenz ab 35. (Im Kreis Unna liegt die Inzidenz am heutigen Dienstag, 10. August, bei 17,5.)
  • 3G ab Inzidenz 35 gilt dann etwa bei Restaurantbesuchen, beim Frisör und der Kosmetikerin, im Fitnessstudio oder im Schwimmbad. 3G gilt nicht für Gottesdienste, sagte in der anschließenden Pressekonferenz in Düsseldorf Ministerpräsident Armin Laschet.
  • Man setze bei allen Ungeimpften voll auf das Testen. Privaten Veranstalter bleibt es freigestellt, die Zugangsregel auf 2G einzugrenzen (nur Geimpfte oder Genesene).
  • Ab dem 11. Oktober werden die bisher kostenfreien Bürgertestungen kostenpflichtig. Ausnahmen gelten nur für diejenigen, die nicht geimpft werden können/dürfen oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt (Jugendliche und Kinder unter 18 Jahren, Schwangere).
  • Tests am Arbeitsplatz sollen weiterhin kostenlos sein.

Die Beschlüsse wurden in der Pressekonferenz als „Zwischenergebnis“ bezeichnet.

3 KOMMENTARE

  1. Komisch, dass in Israel 2/3 der schwer erkrankten hospitalisierten Covid-Patienten doppelt geimpft sind. Jetzt soll es einen neuen Lockdown in Israel geben. Die Hetze von Söder ist unerträglich. Aber dieser Blutdurst in den Redaktionen und der Politik nimmt ja immer mehr zu.

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