„Ich hau dir auf die Fresse!“ Obacht – Gefängnis droht

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„Ich hau dir in die Fresse!!!“ Obacht: Man muss es nicht tun, um empfindlich bestraft zu werden…

Eine Autofahrerin (30) fuhr am Donnerstagmittag in ein Parkhaus in Iserlohn. Sie saß in ihrem Pkw, als der Fahrer des neben ihr stehenden Mercedes die Tür öffnete und damit gegen ihre Beifahrertür schlug.

Anschließend ging er gemeinsam mit seiner Begleiterin davon.

Die 30-Jährige ging beiden hinterher und sprach sie an.

Darauf reagierte die Begleiterin des Mercedesfahrers extrem aggressiv: Sie solle aufpassen, blaffte sie die 30-Jährige an, da sie ihr sonst auf die Fresse hauen werde!

Dann verschwand das Paar zu Fuß in der Stadt.

„Sachschaden entstand nicht. Das Kennzeichen ist bekannt“, berichtet der Polizeisprecher. Dennoch folgt eine Beschreibung des Aggro-Pärchens:

Frau: schlank, ca. 40 Jahre alt, helles Oberteil. Mann: dick, ca. 50 Jahre alt, orangenes Oberteil, Jeans-Hose.

„Was viele noch nicht wissen“, hebt der Polizeisprecher im Anschluss an:

Seit Anfang April ist nicht mehr nur die Bedrohung mit einem Verbrechen („Ich bringe dich um!“) unter Strafe gestellt.

Seit der Novellierung des § 241 StGB werden auch solche Drohungen verfolgt, die sich gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen Sachen von bedeutendem Wert (z.B. Haus oder Auto) richten.

Der Gesetzgeber sieht in solchen Fällen Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr vor.

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