Ein bislang unbekannter Mann hat sich am Mittwoch (21.7.) als ziviler Polizeibeamter ausgegeben und auf der A44 eine Fahrzeugkontrolle durchgeführt.
Ein 20-jähriger Schwerter und sein Bekannter waren mit ihrem Auto gegen Mitternacht auf der A1 in Fahrtrichtung Bremen unterwegs, als sie in Höhe der Raststätte Lichtendorf einen dunklen 5er BMW auf der linken Fahrspur bemerkten. Kurz darauf überholte das Fahrzeug mit einem BP-Kennzeichen den Wagen der Geschädigten. Der BMW-Fahrer hielt eine rote Kelle aus dem Fenster und forderte somit die Geschädigten zum Anhalten auf. Weil die Geschädigten glaubten, dass es sich bei dem BMW um ein ziviles Fahrzeug der Bundespolizei handelt, folgten sie dem Wagen über die Ausfahrt A44 in Fahrtrichtung Paderborn. Auf einem Standstreifen hielten beide Autos an.
Eine männliche Person mit einem schwarzen T-Shirt mit weißem „Polizei“-Aufdruck stieg aus dem BMW, ging zum Beifahrerfenster der Geschädigten, stellte sich als Polizist vor und verlangte Führer- und Fahrzeugschein. Mit den ausgehändigten Dokumenten ging der Mann zurück zum BMW. Nach nicht mal einer Minute kam der Täter wieder und warf den Geschädigten vor, sie seien 30 km/h zu schnell gefahren. Deshalb verlangte der falsche Polizist vor Ort ein Bußgeld in Höhe von 140 Euro – und zwar als Barzahlung, weil er über kein EC-Kartengerät verfügt. Nachdem der Geschädigte sagte, dass er nicht so viel Bargeld bei sich hat, aber einen Bankautomaten aufsuchen könnte, sagte der falsche Polizist, dass er dafür keine Zeit hat und wieder los muss. Ein Bußgeldbescheid käme per Post, bei einem umgehenden Zahlungseingang würden auf Punkte sowie ein Fahrverbot verzichtet werden. Anschließend stieg der falsche Polizist in den BMW und fuhr davon. Der 20-jährige Schwerter suchte nach diesem Vorfall die Polizeiwache Unna auf und erstattete Strafanzeige.
Die Polizei warnt vor dieser Betrugsmasche und gibt folgende Hinweise:
- Lassen Sie sich bei angeblichen Verkehrskontrollen den Dienstausweis der vermeintlichen Zivilbeamten zeigen. - Die Polizei verlangt im Falle eines Verkehrsverstoßes kein Bargeld von Ihnen. Die Bezahlung eines Verwarnungsgeldes ist lediglich per EC-Karte möglich. Außerdem erhalten Sie eine Quittung für die Begleichung des Bußgeldes. - Sollten Sie ebenfalls von diesem dunklen 5er BMW mit BP-Kennzeichen angehalten werden, informieren Sie bitte die Polizei.
Quelle Pol