WfU: Braucht Unna vier Beigeordnete? Wenn, dann muss das Bewerbungsverfahren weiterlaufen

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Der Unna-Esel als Goldesel vor dem Rathaus. Foto Rinke

Zum Streit um die vakante 4. Beigeordnetenstelle bei der Stadt Unna und die zurückgezogene Bewerbung der Grünen-Fraktionschefin Claudia Keuchel (Bericht HIER) nimmt die Ratsfraktion von „Wir für Unna“ (WfU) wie folgt Stellung:

„Brauchen wir tatsächlich ein neues Bewerbungsverfahren, um die Position einer, eines Beigeordneten für das Dezernat 2 Schule, Sport und Kultur zu besetzen? Nein, das sagen wir unisono ganz deutlich für die WfU-Fraktion, so die Fraktionsvorsitzende Ingrid Kroll.

Neben Frau Keuchel haben sich auch weitere Bewerber auf die Stellenausschreibung beworben. Es hat lediglich Frau Keuchel ihre Bewerbung zurückgezogen. Das war ihre alleinige Entscheidung.

Nun mit einem Abbruchverfahren allen weiteren Mitbewerbern die Möglichkeit zu nehmen, in eine engere Auswahl zu kommen, sehen wir nicht nur als unfair, es spricht auch gegen die Gerechtigkeit.

(Anm. d. Red.: Hierzu wendet Grünen-Ratsherr Sandro Wiggerich in einem Facebook-Kommentar ein: „Die WfU-Stellungnahme ist schlicht falsch: Mehrere Bewerber:innen haben ihre Bewerbung aufgrund des Bruchs der Vertraulichkeit zurückgezogen, „auch und insbesondere aus der Spitzengruppe“. https://sessionnet.krz.de/unna/bi/getfile.asp?id=51999…„)

Der Wille nach einer neuen Ausschreibung suggeriert, dass ein weiterer „Grüner“ Bewerber ist Rennen gebracht werden soll. Das nun Details aus der Bewerbung von Claudia Keuchel in Umlauf geraten sind, spielt den Grünen doch eigentlich in die Karten, und zwar mit dem Bestreben, ein neues Bewerberverfahren zu erwirken.

Von den Grünen wurde klar und deutlich der Anspruch auf eine Beigeordnetenstelle erhoben. Das ist schon sehr verwunderlich.

Hatten die Grünen nicht erst bei der Wahl der Beigeordneten Wigant und Toschläger den Plenarsaal verlassen, weil sie im Vorfeld Gekungel und Gemauschel und die Posten schon längst verteilt sahen (Niederschrift Rat vom 13.12.2018 Seite 3, Vorlage 1431/18)!

Wir sprechen Frau Keuchel auf keinen Fall ihre Qualifikation ab. Die wird sie in ihrem Bereich sicherlich immer unter Beweis stellen. Wenn Frau Keuchel aber nun erkannt hat, dass ihre Qualifikation nicht ganz für die höchste Position im Rathaus passt, ist es legitim, die Bewerbung zurückzuziehen. Egal welche Gründe Frau Keuchel auch immer dafür sieht.

Wie der Abbruch eines laufenden Bewerbungsverfahrens aussieht, muss geprüft werden. Für uns beginnt das Bewerbungsverfahren, wenn Bewerbungsunterlagen eingereicht werden, und endet mit der Einstellung eines geeigneten Kandidaten.

Im Sinne der Gleichbehandlung erwarten wir, dass das Bewerbungsverfahren für die Ausschreibungen der beiden Dezernate 2 und 4 mit den vorliegenden Bewerbungen weiter durchgeführt wird und aus der Bestenlese die Vorstellungsgespräche anknüpfen.

Ein Beigeordneter sollte ein Bindeglied zwischen Verwaltung und Politik sein. Wir sehen da absolut keine Notwendigkeit, dass eine oder jede entsprechende „Couleur“ in der Führungsebene vertreten sein muss. Im Gegenteil!

Ohne Parteibuch in der Tasche, ist mehr Neutralität zu erwarten. Geschmäckle gibt es auch, wenn ein neuer Beigeordneter kurz nach seiner Wahl sich als neuer Genosse präsentiert. (Annm. d. Red.: gemeint ist Beigeordneter Jens Toschläger)

Vor zwei Jahren wurde ein Antrag eingebracht, die Hauptsatzung auf 3 Beigeordnete festzuschreiben. Das wurde mehrheitlich abgelehnt und „bis zu vier“ Beigeordnete steht nun in der Hauptsatzung.

Müssen wir uns wirklich in dieser knappen Zeit 4 Beigeordnete leisten? Immerhin kostet der Wahlbeamte 782.655,36€ in 8 Jahren plus Pensionsansprüche. Bei der gesamten Ressourcenknappheit könnte mit dieser Summe 2 zusätzliche Stellen geschaffen werden. (Ohne Pensionsanspruch.)

Das ist losgelöst von der Stellenausschreibung unsere Haltung zur Besetzung einer 4. Beigeordnetenstelle.

1 KOMMENTAR

  1. Dem ist nichts hinzuzufügen. Volle Zustimmung.
    Zeigt es doch wieder einmal das allein die beiden kleinen Oppositionen ein gewisses Rechtsempfinden für die Durchführung einer ordnungsgemäßen Bewerbung haben. Sowohl im Interesse der Bewerber, mehr noch im Interesse der Bürger die eine Besetzung der Stelle nach bester Qualifikation erwarten dürfen und nicht nach Quote.
    Sofern die Besetzung der Stelle überhaupt sein muss was zu bezweifeln ist.

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