Fitness, Freibad, Shoppen, Restaurant: Neue Freiheit beginnt am Samstag hinter Unna-Ost

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Fitnesstudio in Unna - Archivbild - c/o Rinke

Eine Autominute östlich von Unna-Hemmerde fängt am Pfingstsamstag, 22. Mai, die große Freiheit an:

Vom Restaurantbesuch auch drinnen über den Besuch im Fitnesscenter bis zum Shoppen ohne Test und Termin – das alles ist im Kreis Soest wieder möglich. Vieles, worauf der Kreis Unna – trotz ebenfalls erster Lockerungen – noch verzichten muss.

Sogar die Freibäder dürfen öffnen, was bei den aktuellen Wetterprognosen allerdings noch zu vernachlässigen ist.

Denn der Nachbarkreis im Osten liegt seit einer Woche nicht nur unter Inzidenz 100, sondern sogar unter 50.

Damit sind auch ein Besuch der Innengastronomie und die Sportausübung in Fitnessstudios wieder möglich. Für alle Geschäfte des Einzelhandels sind keine Tests mehr erforderlich“,

freut sich die Kreisverwaltung Soest über die positive Entwicklung.

Zu beachten ist, dass für viele der wieder eröffneten Angebote und Möglichkeiten ein negativer Schnelltest oder Selbsttests erforderlich ist. Alternativ: nachgewiesene volle Impfung oder überstandene Corona-Infektion.

Das Testergebnis muss schriftlich oder digital vorliegen, ein amtliches Ausweisdokument ist mitzuführen und den verantwortlichen Personen vorzulegen. Der Test darf 48 Stunden zurückliegen. Auch die Erfassung der Kontaktdaten, digital oder in Papierform, ist teilweise notwendig.

Ab Samstag gelten im Kreis Soest folgende Regeln der Stufe 2:

Ausgangsbeschränkungen: keine Ausgangsbeschränkungen

Kontaktbeschränkungen: Treffen mit 10 Personen aus bis zu 3 Haushalten (plus Kinder bis 14 Jahren) möglich

Kultur: Konzerte und Aufführungen auch in Theatern, Opern- und Konzerthäusern und anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen sind zulässig. Voraussetzungen sind ein negatives Testergebnis der Zuschauer, Einhaltung des Mindestabstands und Kontaktrückverfolgung (Sitzplan)

Sport: Sport im Freien ohne Personenbegrenzung erlaubt; Hallensport/ Fitnessstudios mit Test und Kontaktnachverfolgung, Kontaktsport innen nur in Gruppen wie bei den allgemeinen Kontaktbeschränkungen; Zuschauer unter freiem Himmel auch ohne Test erlaubt (bis zu 20 Prozent der Kapazität, max. 500 Personen); Zuschauer in Innenräumen nur auf Sitzplätzen mit negativem Testergebnis, bis zu 20 Prozent der Kapazität, höchstens jedoch 250 Personen

Freizeit: Öffnung von Freibädern auch mit Liegewiesen mit negativem Testergebnis und Personenbegrenzung; Betrieb von Spielhallen, Wettbüros, und ähnliche Einrichtungen möglich mit Personenbegrenzung und negativem Testergebnis

Einzelhandel: Reduzierung der Kundenbegrenzung auf einen Kunden pro 10 Quadratmeter, kein Test erforderlich

Gastronomie: Betrieb von gastronomischen Einrichtungen auch im Innenbereich mit negativem Testergebnis für Gäste und Bedienung zulässig, Abstandsregeln; Betrieb von Kantinen und Mensen zulässig

Hotels: Wegfall der Kapazitätsbegrenzung bei Hotels

Messen/ Märkte: Unter Hygieneauflagen zulässig, 1 Besucher pro 7 Quadratmeter der für Besucher zugänglichen Fläche

Tagungen/ Kongresse: Zulässig mit Personenbegrenzung und Test

Private Veranstaltungen: Im Außenbereich mit max. 100 Personen zulässig, in Innenräumen mit max. 50 Personen – jeweils mit negativem Testergebnis

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