DITIB bestimmt weiter über Islamunterricht in NRW mit

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Symbolbild Islam - eine Moschee. (Foto: S. Rinke / RB)

Ein „weiterer Meilenstein für den islamischen Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen“ ist dieses Gremium für Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP): Sie begrüßte am heutigen Montag, 17. Mai, die Organisationen der künftigen Kommission, die mit dem Land den islamischen Religionsunterricht gestalten werden.

Darunter ist auch der umstrittene Verband DITIB.

Das Land hatte die Kooperation mit der DITIB zuvor wegen ihrer Nähe zur Erdogan-Regierung auf Eis gelegt. An der Nähe zu Ankara habe sich wenig verändert, so Kritiker.

Nicht mehr bei der Gestaltung des Islamunterrichtes dabei ist hingegen der Zentralrat der Muslime (ZMD). Zu den Gründen äußerte sich Gebauer nicht. Der Zentralrat steht wegen Extremismusvorwürfen gegen einzelne Mitglieder in der Kritik.

Zuletzt äußerte sich der der ZMD am Dienstag vergangener Woche zur Gewalteskalation im Nahen Osten:

„Der ZMD verurteilt die Stürmung des für Muslime drittwichtigsten islamischen Heiligtumes durch israelische Sicherheitskräfte und das gewaltsame Eindringen Bewaffneter in die Moschee und in das zur ihr gehörende Areal während der rituellen muslimischen Gebete im Ramadan.
Die Vertreibung von Palästinensern unter fadenscheinigen Vorwänden aus ihren Häusern in Scheich Jarrah und anderswo ist völkerrechtswidrig. Deshalb fordern wir eine unabhängige Untersuchung der Vorgänge, die zu ihrer Vertreibung geführt haben.
Wir appellieren derweil an unsere Bundesregierung, dass sie deutlicher als bisher ihre Stimme gegen insbesondere Angriffe auf Zivilisten erhebt.
Menschenrechte sind nicht verhandelbar und die Würde aller Menschen ist unantastbar! Wir beklagen erneut all die Toten und Verletzen, rufen dazu auf, jegliche Gewalt sofort einzustellen und beten für den Frieden, indem wir alle – Juden, Christen, Muslime und alle Menschen guten Willens – in unsere Gebete miteinbeziehen.“

Neue Kommission löst Beirat in Fragen des Islamunterrichtes ab

„Die Verträge zur Zusammenarbeit sind unterzeichnet worden. Die Kommission kann somit den bisherigen Beirat als feste Vertretung islamischer Glaubensgemeinschaften gegenüber dem Land NRW in Fragen des islamischen Religionsunterrichts ablösen“, verkündet Gebauer.

Nach dem neuen Modell wird die Kommission

„… dem Land als Ansprechpartner für den islamischen Religionsunterricht zur Verfügung stehen. Sie nimmt die einer Religionsgemeinschaft zugewiesenen verfassungsrechtlichen Aufgaben wahr, analog zur Beteiligung der Kirchen beim kath. und ev. Religionsunterricht.“

Gebauer bezeichnet den Ausbau des islamischen Religionsunterrichts als „überparteiliche Aufgabe“ in NRW. Eingeführt hat ihn ihre Vorgängerin Sylvia Löhrmann (B90/Die Grünen), „unterstützt von einer breiten fraktionsübergreifenden Mehrheit. Für mich“, so Gebauer, „war es Auftrag und Selbstverständlichkeit zugleich, das Angebot weiter auszubauen.“

Denn:

„Der islamische Religionsunterricht in der Schule ist für tausende Schülerinnen und Schüler ein wichtiges Signal für ihre Identität.“

Der Grundstein für das neue Kommissionmodell sei nun gelegt und damit einen weiteren Ausbau des Unterrichts sei heute gelegt worden.

Die Kommission vertritt gegenüber dem Ministerium für Schule und Bildung die Interessen und Anliegen der islamischen Organisationen bei der Durchführung des islamischen Religionsunterrichts als ordentliches Unterrichtsfach. Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem

das religiöse Einvernehmen mit neuen, in staatlicher Verantwortung erarbeiteten Kernlehrplänen,

die Erteilung der Idschaza (Lehrerteilung für den islamischen Religionsunterricht)

sowie die Beteiligung bei der Genehmigung von Lernmitteln. 

Nachdem der Landtag das Gesetz zum islamischen Religionsunterricht mit dem Kommissionsmodell fraktionsübergreifend verabschiedet hat, habe die Landesregierung Gespräche mit verschiedenen islamischen Organisationen geführt und nach einem umfassenden Prüfungsprozess entschieden, welche Organisationen zum jetzigen Zeitpunkt die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Vertrag mit dem Land zur Zusammenarbeit beim islamischen Religionsunterricht erfüllen.

Zu den Voraussetzungen zählt unter anderem, dass die Organisation in der Zusammenarbeit beim islamischen Religionsunterricht eigenständig und staatsunabhängig ist und die Verfassungsprinzipien achtet. 

Mit diesen 6 ausgewählten Organisationen wird NRW den islamischen Religionsunterricht gemeinsam gestalten:  

  • Bündnis Marokkanische Gemeinde (BMG)
  • Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) 
  • Islamische Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland (IGBD)
  • Islamische Religionsgemeinschaft NRW (IRG NRW)
  • Union der Islamisch-Albanischen Zentren in Deutschland (UIAZD)
  • Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ)

Jede dieser islamischen Organisationen hat eine theologisch, religionspädagogisch, islamwissenschaftlich oder vergleichbar qualifizierte Person als Mitglied für die Kommission benannt sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter, so dass sich die Kommission nun konstituieren kann. Die Zusammensetzung der Kommission ist nicht abschließend, sondern kann künftig auch verändert werden.

„Die Umsetzung des Kommissionsmodells ist ein Zeichen für die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit zwischen den islamischen Organisationen und der Landesregierung in den vergangenen Jahren und ein großer weiterer Meilenstein für den islamischen Religionsunterricht. Ich bedanke mich herzlich für die Bereitschaft der Organisationen, an der Entwicklung des islamischen Religionsunterrichts mitzuwirken. Mit den designierten Mitgliedern wird die Kommission fachlich kompetent besetzt sein und ihre Aufgaben verantwortungsvoll wahrnehmen können. In einer Zusammenarbeit auf Augenhöhe werden wir gemeinsam ein neues, erfolgreiches Kapitel für den islamischen Religionsunterricht aufschlagen und den Ausbau fortsetzen – auf unserem Weg zu einem islamischen Religionsunterricht für alle muslimischen Kinder“, so Yvonne Gebauer abschließend. 

Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 5867-40.

2 KOMMENTARE

  1. Ich les immer nur: „islamistisch“ was wohl doch eher politisch zu sein scheint…und das sei gewollt ? Ich frag auch wegen meiner Töchter (12 und 7) und der Legalisierung von Vergewaltigung durch die islamistische Sharia (s.weite Teile Asiens/Afrika) ? Jetzt schreib ich das auch schon so…

  2. „Menschenrechte sind nicht verhandelbar und die Würde aller Menschen ist unantastbar!“

    Wenn die islamische Ummah das so sieht, warum hat dann kein muslimisches Land die allgemeine Erklärung der Menschenrechte unterzeichnet?!

    Ach ja, sie haben ja ihre eigene Variante davon verabschiedet, die Kairoer Erklärung der Menschenrechte, die eben diese unter Vorbehalt der Scharia stellt. Die Scharia leitet sich wiederum vom Koran ab, in dem man folgende Dinge lesen kann:

    -Die Männer stehen über den Frauen, weil Gott sie ausgezeichnet hat.

    -Und jene Frauen, von denen ihr Widerspenstigkeit befürchtet, tadelt sie, verbannt sie in ihre Betten und schlagt sie.

    -Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Allah und nicht an den Jüngsten Tag glauben und nicht verbieten, was Allah und Sein Gesandter verboten haben, und nicht die Religion der Wahrheit befolgen – von denjenigen, denen die Schrift gegeben wurde –, bis sie den Tribut aus der Hand entrichten und gefügig sind!

    -O die ihr glaubt, kämpft gegen diejenigen, die in eurer Nähe sind von den Ungläubigen! Sie sollen in euch Härte vorfinden. Und wisset, daß Allah mit den Gottesfürchtigen ist!

    usw usw usw

    Und das wird dann in deutschen Schulen gelehrt, unsere Zukunft kann man übrigens Sanz gut erahnen. Bald ist es wie in Schweden, danach wie in Frankreich und am Schluss wie im Libanon.

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