Ärger am Impfzentrum Unna: Lehrkräfte trotz Priorisierung nicht geimpft

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Impfzentrum in der Kreissporthalle an der Platanenallee, Eingang - Foto: ©A. Reichert

Vor einer Woche, am 6. Mai, startete das Land NRW seine nächsten Terminvergaben für weitere priorisierte Gruppen – konkret wurde nun einem Teil der Priorisierungsgruppe 3 ein Impfangebot gemacht. Unter den explizit berechtigten Berufsgruppen finden sich auf dem Portal des Arbeits-, Gesundheits- und Sozialministeriums (MAGS) ausdrücklich auch „Lehrerinnen und Lehrer weiterführender Schulen“.

Die Kreisverwaltung Unna schickte am Dienstag, 11. Mai, eigens noch eine Pressemitteilung, in der sie die berechtigten Gruppen aufzählt und dringend vor absichtlichen Fehlbuchungen warnt. Denn diese habe es leider bereits reichlich gegeben, und das sei ärgerlich für alle Beteiligten – denn alle noch nicht Berechtigten würden am Impfzentrum konsequent abgewiesen (werden müssen), warnte der Kreis.

Er nannte als Berechtigte aus Gruppe 3: 

  • Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder
  • Verkäuferinnen und Verkäufer im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten
  • Lehrerinnen und Lehrer sowie weitere Beschäftigte an weiterführenden Schulen
  • Beschäftigte im Justizvollzug mit Gefangenenkontakten
  • Gerichtsvollzieherinnen und -vollzieher
  • Beschäftigte in den Servicebereichen der Gerichte und Justizbehörden, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
  • Beschäftigte im Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz
  • Zudem aus Priorität 2: Enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen mit Pflegestufe und Schwangeren und Eltern von minderjährigen Kindern mit einer Vorerkrankung nach Paragraf 3 Nummer 2 der Corona-Impfverordnung des Bundes

„Diese – und nur diese – Personengruppen können sich seit 6. Mai über das Terminbuchungsportal der Kassenärztlichen Vereinigungen Westfalen-Lippe (KVWL) einen Impftermin im Impfzentrum buchen“, unterstrich das Kreisgesundheitsamt.

Abgewiesen werden allerdings offenbar auch explizit Berechtigte: So wurde einer jungen Lehrerin am Berufskolleg Lünen am gestrigen Mittwoch (12. Mai) im Impfzentrum an der Plantanenallee die Impfung verweigert. Trotz Bescheinigung und dienstlicher Tätigkeit im Kreis Unna. Die Begründung, die die junge Frau am Impfzentrum zu hören bekam: Diese Lehrkräfte „stünden jetzt nicht mehr auf der Agenda“.

Eine Kollegin der abgewiesenen Lehrerin wandte sich außer sich an unsere Redaktion.

„Wie kann so etwas angehen? Ich finde keine rechtlichen Grundlagen, die dieses Vorgehen legitimieren. Wir sind insbesondere gefährdet, da wir mit Azubis arbeiten, die ja dual ausgebildet werden.“ Zudem, berichtete sie uns, war ihre Kollegin offenbar kein Einzelfall: „Am Tag zuvor wurde ebenfalls schon einem Berufsschullehrer am Impfzentrum die Impfung verweigert.

Tatsächlich gibt es definitiv keine rechtlichen Grundlagen für die Abweisung von Lehrkräften an weiterführenden Schulen. Das sagt nicht nur eindeutig die aktuelle Verordnung des Landes aus, sondern das bestätigte uns auf Nachfrage auch Kreissprecher Max Rolke.

„Lehrerinnen und Lehrer der weiterführenden Schulen gehören eindeutig zur aktuellen Berechtigtengruppe; und dazu zählen selbstverständlich auch die Lehrkräfte unserer Berufskollegs.“

Welche Gründe konkret zur Abweisung der betreffenden Berufsschullehrerin führten, will Max Rolke bei den entsprechenden Stellen recherchieren. Wir werden nachberichten.

Die Termine für die Berechtigten aus Prio 3 sind für den Mai bereits komplett ausgebucht. HIER berichten wir.

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