Nach Kurzurlaub in den Niederlanden ab sofort 5 Tage Quarantäne

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Symbolfoto Niederlande - Hollandmarkt in der Marina Rünthe im Sommer 2018. - Foto RB

Nach einem Kurzurlaub in den Niederlanden, der länger als 24 Stunden dauert, sind ab sofort 5 Tage Quarantäne angesagt. Das steht in einer neuen Einreiseverordnung des Bundes, die Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Mittwoch vor der Presse ankündigte. Mit unverhohlenem Missfallen, denn bislang sei NRW mit der Teststrategie bei der Rückkehr aus dem Nachbarland gut gefahren, unterstrich der CDU-Politiker.

Doch die bisherigen NRW-Regelung, dass Reisende sich nach der Rückkehr „freitesten“ (also mit negativem Testergebnis von der Quarantäne befreien) lassen können, ist durch die neue Bundesregelung außer Kraft gesetzt. Sie gilt für jeden, der nicht zu den Grenzpendlern gehöre.

Erst am 5. Tag können sich die Betroffenen dann frei testen lassen.

Grundsätzlich gilt für alle Menschen, die aus einem Risikogebiet nach Deutschland zurückreisen, Quarantänepflicht. In NRW griff bislang eine Sonderregelung: Einreisende konnten diese Quarantänepflicht durch einen negativen Corona-Test – nicht älter als 48 Stunden – aufheben. Dann entfiel die Pflicht zur Quarantäne. Wie NRW-Gesundheitsminister Laumann am Mittwoch mitteilte, entfällt diese Sonderregelung.

Ein „Freitesten“ sei gemäß der Einreiseverordnung des Bundes frühestens nach fünf Tagen möglich. Weiterhin gilt: Die Einreise muss vorher online angezeigt werden (www.einreiseanmeldung.de). Vollständig Geimpfte, also Menschen, deren zweite Impfung mindestens 14 Tage zurück liegt, oder von Corona Genesene benötigen keinen Test.

Ein allgemeines Tourismusverbot in den Niederlanden besteht nicht, Hotels und andere Unterkünfte sind weiterhin geöffnet – auch Campingplätze.

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