Händler-Sammelklage gegen Bundesnotbremse

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Ernsting´s family eröffnete am Freitag, 11. 12., im neuen Wohn- und Geschäftshaus auf der Bahnhofstraße gegenüber Weltbild - wenige Tage vor dem angekündigten zweiten Lockdown dieses Jahres. (Foto RB)

Die Initiative „Händler helfen Händlern“ hat sich auf Verfassungsbeschwerde gegen das Infektionsschutzgesetz verständigt, das am Mittwoch voriger Woche mit den Stimmen der Regierungskoalition verabschiedet wurde.

Eine dreistellige Zahl von Klagen und Beschwerden sind gegen die „Bundesnotbremse“ bereits in Karlsruhe eingegangen.

Zu der Händlergruppe zählen INTERSPORT, Rose Bikes, Ernstings Family, Tom Tailor, Engelhorn, L&T, Bonita, Modehaus Fischer, ANWR Schuheinkaufsverbund und die Verbundgruppe EK Servicegroup.

Alexander v. Preen von INTERSPORT Deutschland sieht in dem Infektionsschutzgesetz eine Ungleichbehandlung im Wettbewerb zementiert:

Einzelne Handelskategorien werden privilegiert. Diese dürfen unabhängig von den Inzidenzen ihre Geschäfte geöffnet halten, während andere, in Augen der Politik nicht systemrelevante Geschäfte ab einer bestimmten Inzidenz wieder schließen müssen.“

(Derzeit darf nur bis Inzidenz 150 in einem Landkreis „Click and Meet“ angeboten werden, in den meisten Regionen – so auch im Kreis Unna – nicht. Dort mussten die Geschäfte jenseits des „täglichen Bedarfs“ mit dem Inkrafttreten der Bundesnotbremse am 24. April wieder schließen.)

Die Händler verlangen einen einheitlichen Rahmen, der alle Protagonisten zu gleichen Teilen in die Verantwortung nimmt: Handel, Gastronomie, Privatpersonen, aber auch Großraumbüros, staatliche Einrichtungen sowie die Industrie.

Zudem sehen die Händler eine große Unverhältnismäßigkeit, die insbesondere den stationären Einzelhandel hart treffe:

„Schon heute haben wir vom RKI die Gewissheit, dass der Einzelhandel kein Infektionsherd ist. „ Dennoch verschärfe das Gesetz die Beschränkungen im Einzelhandel unverhältnismäßig stark.

„Faktisch ist dieses Gesetz der Freifahrtschein für einen Dauerlockdown.“

Die Händler-Initiative will auch zivilrechtliche Verfahren prüfen. Man beruft sich auf Urteile auf Landesebene – etwa die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, das der Klage einer Media Markt Filiale wegen Ungleichbehandlung stattgab.

Oder die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, dass Schuhhändler systemrelevant sind und in Bayern öffnen dürfen.

Neben der Verfassungsbeschwerde werden die Vertreter der Initiative zusammen mit politischen Oppositionsfraktionen ein Normenkontrollverfahren prüfen. Auch werden Möglichkeiten in Erwägung gezogen, vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen.

Über Händler helfen Händlern

Die Pro-Bono-Initiative „Händler helfen Händlern“ startete am 19. März 2020, als aufgrund der Corona-Pandemie deutschlandweit nicht systemrelevante stationäre Geschäfte ihr Ladentüren schließen mussten. Dazu haben führende mittelständische Handelsunternehmen eine Gruppe auf der Karriereplattform LinkedIn ins Leben gerufen, die betroffene Unternehmer und Unternehmerinnen informiert und untereinander vernetzt. Die Gruppe zählt mittlerweile über 3.800 Mitglieder, darunter Händler, Handels- und Wirtschaftsverbände, Journalisten und Handelsexperten. Händler wie Rose Bikes, MediaMarkt, Saturn, TomTailor und Intersport unterstützen die Initiative. „Händler helfen Händler“ wurde im September 2020 von der GS1 und PricewaterhouseCoopers mit dem ECR Award 2020 „Helden der Stunde“ ausgezeichnet.

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