Ein Sprung von 3,90 auf 9 Euro: So heftig dreht die Sparkasse UnnaKamen an der Gebührenschraube. Darüber herrscht bei Sparkassenkunden großer Ärger.
Zum 1. Juli 2021 steigen die Kontoführungsgebühren für ein Onlinekonto von bisher 3,90 € im Monat auf 9 Euro. Das bedeutet einen Sprung um 130 Prozent. Für eine Übergangszeit gibt es Nachlass.
Die örtliche Bank ist mit ihrer massiven Kostensteigerung nicht allein. Auch bei anderen Sparkassen – z. B. Bielefeld, Remscheidt, München, Hannover, Hamburg oder Regensburg – wird der Preis für ein Onlinekonto für Kunden über 25 Jahren teurer. Sie alle ziehen ihre Gebühren um durchschnittlich 75 Prozent an.
Noch in der Pressemitteilung zur Bilanzpressekonferenz am 25. Februar äußert sich Vorstand Klaus Moßmeier sehr zufrieden über das besondere Vertrauensverhältnis der Kunden zu „ihrer“ Sparkasse UnnaKamen:
„Besonders in diesen außergewöhnlichen und herausfordernden Zeiten spüren wir das Vertrauen unserer Kunden in die Leistungsfähigkeit unserer Sparkasse. Die Zahlen und Entwicklungen des vergangenen Geschäftsjahres unterstreichen
dies eindrucksvoll.“
Zu Beginn der Pandemie hatte die Sparkasse sechs Geschäftsstellen für drei Monate geschlossen, um dadurch „einen Beitrag zur Verminderung der Infektionsgefahr“ für Kunden und Mitarbeiter zu leisten.
„Als Sparkasse gehören wir zur kritischen Infrastruktur, die auch während einer Krise wie der Coronapandemie arbeits- und leistungsfähig bleiben muss. Dies war bei uns zu jederzeit gegeben“, erläutert Klaus Moßmeier.
Zusätzliche Herausforderungen seien die anhaltende Niedrigzinsphase und unverändert schwierige Rahmenbedingungen für die Kreditwirtschaft.
„Mittlerweile haben unsere Kunden fast 1,5 Mrd. Euro an täglich verfügbaren Geldern bei uns deponiert“, führt Vorstandmitglied Frank Röhr aus. Bisher habe die Sparkasse UnnaKamen ihre Privatkunden vor den Auswirkungen der
negativen Marktzinsen, die wesentlich durch die Geldpolitik der EZB beeinflusst werden, schützen können.
„Aber auch wir können uns dieser Entwicklung nicht verschließen“, schränkte Röhr ein. Deshalb führt das heimische Kreditinstitut in diesem Jahr ein Verwahrentgelt im Privatkundenbereich ein, bei dem es jedoch hohe Freigrenzen geben soll. „Insofern werden 99 % der Kunden davon auch nicht betroffen sein.“
Was tun, wenn das Konto plötzlich teurer wird?
Tipps für betroffene Kunden gibt die Verbraucherzentrale NRW.
„Dreht die Bank oder Sparkasse an der Kostenschraube, können Sie sich nach günstigeren Anbietern umsehen. Ein Widerspruch ist auch möglich – dann wird Ihnen die Bank aber möglicherweise kündigen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Wenn Ihr Konto teurer wird, können Sie das entweder akzeptieren, kündigen oder den neuen Gebühren widersprechen.
- Reagieren Sie nicht bis zum Stichtag, bedeutet das meist eine Zustimmung. Dann müssen Sie die neuen Gebühren zahlen.
- Sie können häufig Geld sparen, wenn Sie günstigere Kontomodelle oder andere Anbieter suchen. Insbesondere bei Direktbanken haben Sie gute Chancen auf ein günstiges oder kostenloses Konto.
Plötzlich möchte die Bank Geld fürs Konto haben: Nach vielen Jahren mit kostenlosen Girokonten rudern viele Geldinstitute zurück und entdecken die Kontogebühren bzw. -entgelte wieder. Manche Bank und Sparkasse erhöht bestehende Entgelte um einige Euro im Monat oder führt neue ein.
Begründet wird dieser Schritt mit den seit Jahren herrschenden niedrigen Zinsen. Viele Sparkassen und andere Privatkundenbanken treibt nach eigenen Angaben momentan dasselbe Problem um: Sie können mit anderen Geschäftsbereichen kaum mehr Geld verdienen.
Nicht zu reagieren gilt als Zustimmung
Wenn Gebühren für bislang kostenlose Konten eingeführt oder die alten Gebühren angehoben werden, muss die Bank Ihnen das mitteilen – und zwar mindestens zwei Monate vorher. Das muss in Textform geschehen, schreibt das Gesetz vor. Achtung: Es kann unter Umständen sogar reichen, wenn der Hinweis auf dem Kontoauszug steht. Haben Sie einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (etwa beim Online-Banking), können die Änderungen zum Beispiel auch per E-Mail mitgeteilt werden.
Es gibt aber immer wieder fehlerhafte Informationen seitens der Banken und Sparkassen (das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Sachsen hat z.B. eine Sparkasse erfolgreich abgemahnt – der Hinweis aufs kostenlose Kündigungsrecht fehlte). Lassen Sie im Zweifel das Schreiben von der Verbraucherzentrale rechtlich prüfen. Gesetzwidrige Informationen führen nicht zu einer Entgelterhöhung! Allerdings kann die Bank ihren Fehler natürlich korrigieren und für die Zukunft ein (dann korrektes) Preiserhöhungsschreiben versenden.
Achtung: Wenn Sie der Preisänderung nicht bis zum Stichtag widersprechen, gilt das als Zustimmung (sog. Genehmigungswirkung). Die neuen Gebühren werden dann wirksam und Sie müssen sie zahlen. In ihrem Schreiben muss die Bank auf die Genehmigungswirkung sowie Ihr Recht zur kostenfreien und fristlosen Kündigung hinweisen. Beispielsweise verwendet die Bank dafür eine Formulierung, wie „Ihre Zustimmung zu den AGB-Änderungen gilt als erteilt, wenn Sie uns Ihre Ablehnung nicht bis zum … anzeigen. Sie können den bestehenden Zahlungsdiensterahmenvertrag auch bis zum – fristlos und kostenfrei kündigen.“
Was Sie bei Gebührenänderungen tun können
- Sie können die Preisänderung akzeptieren. In diesem Fall müssen Sie nichts weiter tun. Es kann sich eventuell aber lohnen, bei derselben Bank auf ein anderes Kontomodell umzusteigen. Reine Online-Konten sind bei vielen Anbietern günstiger als klassische Girokonten, bei denen Sie vollen Service in den Filialen haben. Wer sich vorstellen kann, seine Geldgeschäfte über das Internet zu tätigen, kann hier Geld sparen. Teilweise betreffen Preisanpassungen auch nur Kunden mit einem bestimmten Nutzungsverhalten. Wer etwa ein Online-Konto nutzt, ist von einer Preiserhöhung für das Zusenden von Kontoauszügen nicht betroffen.
- Wenn Sie mit der Preiserhöhung nicht einverstanden sind, können Sie kündigen und den Anbieter wechseln. Insbesondere bei Direktbanken haben Sie noch gute Chancen auf ein günstiges oder kostenloses Konto.
- Sie können der Anpassung der Entgelte auch widersprechen. Das Konto wird dann zu den bisherigen Konditionen fortgeführt wird. Achtung: Wenn Sie widersprechen, kündigt die Bank Ihnen womöglich das Konto. Dann müssten Sie sich nach einem neuen Anbieter umsehen. Da die Bank aber eine Kündigungsfrist von mindestens 2 Monaten zu beachten hat, bleibt genug Zeit, sich ein neues Konto zu suchen.
Für den Widerspruch genügt ein einfaches Schreiben (Etwa: „Hiermit widerspreche ich der mit Ihrem Schreiben vom … angekündigten Preisänderung.“). Ein Versand per Einschreiben ist nur erforderlich, wenn Sie befürchten, dass Ihre Bank andernfalls den Zugang des Schreibens leugnet.
Kulanz einfordern
Unsere Erfahrung zeigt, dass sich einige Banken bei bestimmten Kundengruppen (etwa Senioren) durchaus kulant zeigen. Zumindest wenn die Kunden dies mit Nachdruck fordern. In der Vergangenheit hat etwa die Postbank – zumindest bei älteren Kunden – auf Entgelte für Überweisungen per Papierauftrag verzichtet.
Wichtig: In aller Regel müssen die Kunden aber selber aktiv werden und die Kulanz einfordern.
Sonderfall Werbeversprechen oder besondere Vertragsklauseln
Haben Banken für ihr Konto beispielsweise mit „lebenslang kostenlos“ geworben, müssen die dadurch gewonnenen Kunden ein neues Entgelt oder eine Preiserhöhung nicht akzeptieren (darum hat z.B. die Verbraucherzentrale Hamburg die Postbank erfolgreich abgemahnt). Dies gilt umso mehr, wenn der Vertrag selbst einen solchen Passus enthält.
Die Erfahrung zeigt aber, dass diese Kunden selbst aktiv werden und die Bank an ihr Versprechen erinnern müssen. Entscheidend dürfte zudem die genaue Formulierung der Werbung sein. Bei einem „lebenslang kostenlosen“ Konto ist der Fall klar. Ist die Formulierung nicht so eindeutig, braucht es, um eine Beschwerde zu begründen, schon etwas mehr Aufwand. Sie kann aber durchaus dazu führen, dass das Institut einlenkt.
Banken dürfen Preise erhöhen
Banken und Sparkassen sind grundsätzlich berechtigt, Preise zu erhöhen. Oftmals beschweren sich Verbraucher, dass die Preissteigerungen sehr extrem (etwa Preisanstieg um über 200 %) ausfallen und schon allein deswegen unzulässig sind. Tatsächlich liegen die Voraussetzungen für Wucher oder ein sonst sittenwidriges Rechtsgeschäft (§ 138 BGB) in aller Regel aber nicht vor.
Banken müssen bei einem Wechsel helfen
Sowohl die alte als auch die neue Bank sind übrigens gesetzlich verpflichtet, Ihnen beim Wechsel zu helfen (zum Beispiel Lastschriften und Daueraufträge umstellen).
Den Wechsel können Sie selbstverständlich auch selber vornehmen. Tipps, Musterbriefe und Checklisten dafür finden Sie in unserem Beitrag. Außerdem haben wir für Sie eine Checkliste für die Wahl des richtigen Kontos und einen kostenlosen Musterbrief für die Kündigung des alten Kontos.
Es lohnt sich immer, die Konditionen bei anderen Kontomodellen und anderen Anbietern im Blick zu behalten. Ein Wechsel ist allerdings keine Garantie für langfristig niedrigere Gebühren. Es ist zu befürchten, dass in naher Zukunft noch weitere (Filial-)Banken bei den Entgelten nachziehen werden, da der Kostendruck für die Institute hoch ist. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihren tatsächlichen Bedarf ermitteln. Dabei sollten Sie sich von zunehmend angebotenen Mehrwertleistungen, wie z.B. verschiedenen Händlerrabatten oder zusätzlichen Versicherungsleistungen, nicht in die Irre führen lassen.“