Kitabetrieb in NRW wird durch Bundes-Notbremse wieder eingeschränkt

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Sehnsüchtige Botschaft am Zaun einer Kita im Frühjahr 2020, als nur Kinder von Eltern aus systemrelevanten Berufen betreut wurden. - Archivbild Rundblick Unna

„Gesetz ist Gesetz.“

Das sagte NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP) am heutigen Donnerstag (22. 4.) im Landtag.

Sofern die Bundesnotbremse mit einheitlichen Coronaregeln in Kraft tritt, müsse es auch in NRW eine klare Regelung geben.

Details zu möglichen Einschränkungen bei der Betreuung müssten noch geklärt werden.

„Dort, wo die Betreuung aus familiären Gründen erforderlich ist, wird es weiterhin das Angebot zur Betreuung geben.“

Denn man wolle Kinder so stark wie möglich schützen, ihnen aber auch so viel wie möglich Bildung geben. Bis heute seien Kitas „keine Treiber der Pandemie“.

Keine Option ist für den FDP-Minister, dessen Partei gegen die bundesweite Ausgangssperre Verfassungsklage angekündigt hat, ein Notbetrieb nach „Systemrelevanz“ von Eltern und ein Betretungsverbot für andere Kinder.

Statt dessen wolle man sich bei der Gestaltung des „Notbetriebs“ in NRW „am familiären Bedarf“ orientieren.

Es seien jetzt noch rechtliche Fragen.

In Frage der möglichen Beitragserstattung „werden wir etwas machen“.

Quelle: WAZ.de

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