Gegen die nächtliche Ausgangssperre im Kreis Unna sind gleich am Tag ihres Inkrafttretens die ersten beiden Klagen eingegangen. Das berichtet unser Partnerportal MeinSchwerte.
Wie berichtet, ist die neue Allgemeinverfügung für den Kreis am heutigen Montag, 19.4.2021, 0:00 Uhr in Kraft getreten. Verfügt wurde darin unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre ab 21 Uhr, die um 5 Uhr morgens endet.
Zuvor hatten bereits bundesweit wie in NRW viele Gerichte entschieden, dass ein derartiger Eingriff in die Grundrechte der Bürger unverhältnismäßig und damit rechtswidrig sei.
Momentan befasst sich das OVG Münster mit einem Widerspruch des Märkischen Kreises, nachdem ein Bürger aus Menden vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg per Eilentscheid Recht bekommen hatte: Sperre rechtswidrig. Bis über den Widerspruch entschieden ist, gilt die Ausgangsbeschränkung weiter. Die Kreisverwaltung Unna hat die ihrige zunächst bis zum 26. April befristet.
Gegen die frisch verhängte Ausgangssperre im Kreis Unna sind vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bisher „Verfahren zweier Kläger bzw. Antragsteller eingegangen“, bestätigte Wolfgang Thewes, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, unserem Partnerportal.
Ein Entscheidungsdatum sei aktuell noch nicht absehbar.