Kontakt- statt Ausgangssperre im Kreis – Weiter Distanzlernen – Läden bleiben geöffnet – Kitas im Notbetrieb

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Kreisgrenze Unna - Archivbild RB Foto: S. Rinke / RB

Kontaktregeln verschärft – keine Ausgangssperre:

Der Krisenstab des Kreises Unna hat sich aufgrund der auf über 200 gestiegenen Inzidenz am Donnerstag, 15. April, auf weitergehende Einschränkungen geeinigt.

UPDATE 16. April – das Land hat nicht zugestimmt, die Einführung der Verschärfung verschiebt sich

Kontakt und Ausgang – (VOM LAND KASSIERT)


Auf eine Ausgangssperre verzichtet der Kreis Unna in seiner voraussichtlich ab kommenden Samstag (17. April) gültigen Allgemeinverfügung.

Statt dessen wird eine weitgehende Kontaktsperre eingeführt: Private Zusammenkünfte sind auf maximal fünf Personen beschränkt.

Größere Haushalte dürfen sich nur noch mit einer weiteren Person treffen.

Von 21 Uhr bis 5 Uhr morgens ist der Kontakt mit Personen aus anderen Haushalten untersagt.

Es gelten wenige Ausnahmen wie medizinische Notfälle, berufliche Tätigkeiten, Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger. Auch die Begleitung Sterbender oder ähnlich gewichtige Gründe sind von dieser Regel ausgenommen.

Schulen

Leeres Klassenzimmer / Archivbild Rundblick Unna


Wechselunterricht verschoben:


Die für kommenden Montag, 19. 4., landesweit vorgesehene Einführung des Wechselunterrichts an Schulen wird im Kreis Unna vorerst nicht stattfinden.

Lediglich Abschlussklassen können am Präsenzunterricht festhalten. Die Testpflicht bleibt dabei erhalten.

Alle anderen Schüler bleiben im Distanzunterricht.

„Diese Regelung wird noch mit den zuständigen Landes-Ministerien abgestimmt. Sie ist aber wichtiger Bestandteil der neuen Bestimmungen“, betont der Kreis in seiner Pressemitteilung vom frühen Abend.

Kitas – (EINSPRUCH VOM LAND)

Im Lockdown 2020: Plakat an der Kita in Königsborn – in Vorfreude aufs Wiedersehen. (Foto Privat)


Kindertageseinrichtungen wechseln in den Notbetrieb und sind dann nur für die Betreuung derjenigen Kinder offen, deren Eltern beide in der „kritischen Infrastruktur“ arbeiten.

Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen. Bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung würden nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere ernsthafte Folgen eintreten.

Eine Liste der Berufe findet sich auf der Seite des NRW-Arbeitsministeriums :

Der folgende Personenkreis ist in einer Kritischen Infrastruktur tätig:

  1. Sektor Energie
    • Strom, Gas, Kraftstoffversorgung (inklusive Logistik)
    • insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
  2. Sektor Wasser, Entsorgung
    • Hoheitliche und privatrechtliche Wasserversorgung
    • insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
  3. Sektor Ernährung, Hygiene
    • Produktion, Groß-und Einzelhandel (inklusive Zulieferung, Logistik)
  4. Sektor Informationstechnik und Telekommunikation
    • insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
  5. Sektor Gesundheit
    • insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore
  6. Sektor Finanz- und Wirtschaftswesen
    • insbesondere Kreditversorgung der Unternehmen, Bargeldversorgung, Sozialtransfers
    • Personal der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes (insbesondere Auszahlung des Kurzarbeitergeldes)
  7. Sektor Transport und Verkehr
    • insbesondere Betrieb für kritische Infrastrukturen, öffentlicher Personennah- und Personenfern- und Güterverkehr
    • Personal der Deutschen Bahn und nicht bundeseigenen Eisenbahnen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes
    • Personal zur Aufrechterhaltung des Flug- und Schiffsverkehrs
  8. Sektor Medien
    • insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko-und Krisenkommunikation
  9. Sektor staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune)
    • Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justizvollzug, Veterinärwesen, Lebensmittelkontrolle, Asyl- und Flüchtlingswesen einschließlich Abschiebungshaft, Verfassungsschutz, aufsichtliche Aufgaben sowie Hoch-schulen und sonstige wissenschaftlichen Einrichtungen, soweit sie für den Betrieb von sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder unverzichtbaren Aufgaben zuständig sind
    • Gesetzgebung/Parlament
  10. Sektor Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe
    • Sicherstellung notwendiger Betreuung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

Handel

Click and Meet and Test in Unna – für die Händler ist es wenigstens eine Möglichkeit, weiter Kunden im Laden bedienen zu können. (Foto RB am Gründonnerstag, 1. 4. 2021)

 
Regeln für den Einzelhandel bleiben vorerst erhalten – Luca-App startet zu Wochenbeginn:

Der Einzelhandel im Kreis Unna und seine Kunden müssen sich vorerst auf keine verschärften Regeln einstellen. Sprich: Es bleibt Click and Meet plus Test zunächst möglich, die Läden dürfen weiter unter diesen Bedingungen Kunden empfangen.

„Der Kreis setzt dabei auf die Einhaltung und Kontrolle der bestehenden Regeln und auf die Einführung der Luca-App zur Nachverfolgung spätestens am Dienstag der kommenden Woche“, heißt es in der Pressemitteilung.

Die Allgemeinverfügung wird voraussichtlich am Freitag, 16. April 2021 veröffentlicht und auf www.kreis-unna.de eingestellt.

Lesen Sie dazu bei Interesse auch:

Helle Aufregung um geplante Kitaschließungen – laut Land nur in Ausnahmen zulässig

Kontakt- statt Ausgangssperre – Verbot gilt auch im privaten Raum
 

7 KOMMENTARE

  1. Es wird langsam auch Zeit dass die Ursachen angegangen werden.
    Mir kann kein Gesundheitsamt oder Bürgermeister erzählen dass es keine Infektionsschwerpunkte in den Gemeinden gibt. Selbst wenn mit mittelalterlichen Instrumentarien gearbeitet werden muss, so gut ausgestattet sollten auch unsere Ämter sein um Infektionsherde zu lokalisieren.
    Weil einige wenige das Thema offensichtlich noch nicht begriffen haben oder meinen das interessiert sie nicht werden weiter die, die sich an die Regeln halten und / oder auf ihre Gesundheit angewiesen sind ebenfalls unter den Einschränkungen leben müssen.
    Erfolg versprechen einzig derzeit nur noch konsequente Nachverfolgung der Infektionen mit entsprechend lokalen und klein räumigen Quarantäne Maßnahmen die durchdacht und Sinn machen und nicht das geeiere der Gesundheitsämter je nach Stadt oder Mitarbeiter.
    Aber gerade die Nachverfolgung ist offensichtlich nicht gewollt und auch ein absolutes Tabuthema.

  2. Anstatt den Einzelhandel – wie ursprünglich geplant – bei einer Inzidenz ü100 wieder zu schließen, bleibt er selbst bei einer Inzidenz ü200 geöffnet. Stattdessen gehen KiTas in den Notbetrieb, obwohl diese seit letztem Sommer geöffnet waren und noch Ende 2020 von höchster Stelle in NRW ein Offenlassen selbiger zugesichert wurde. Aber wird schon alles seinen Sinn haben, ganz bestimmt.

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