Gegen die vom Bund geplante nächtliche Ausgangsbeschränkung ab Inzidenz 100 per Bundesgesetz (wir berichteten) baut sich eine Bugwelle des Protests auf. Selbst im Bundeskanzleramt selbst machen sich jetzt rechtliche Bedenken breit.
So stellen laut heutigen Medienberichten mehrere Referate des Kanzleramtes die Verhältnismäßigkeit der geplanten nächtlichen Ausgangssperre in Frage. Ebenso hatten auch schon Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte geurteilt.
So erklärt demnach eine Rechtsexpertin des Gesundheitsreferates bereits in einem Vermerk von Anfang März,
die „grundsätzliche Geltung einer nächtlichen Ausgangssperre“ sei mit Blick auf die „Verhältnismäßigkeit“ und die „derzeit nicht belegte Wirksamkeit“ problematisch und vor Gericht als rechtswidrig eingestuft worden.
Als „besonders problematisch“ sei laut dem Vermerk des Gesundheitsreferates auch die „automatischen Schließungen von Kitas und Schulen“ eingestuft, da sie das „Recht auf Bildung“ nicht angemessen berücksichtigten.
Zudem werde kritisiert, dass in dem Gesetzentwurf ausschließlich der Indzidenzwert für umfassende Einschränkungen der Grundrechte hinzugezogen werde. Es müssen weitere Faktioren wie die Auslastung der Intensivstationen und der R-Wert einbezogen werden. Der R-Wert benennt die Zahl der Menschen, die ein Infizierer im Durchschnitt ansteckt.
Sieben weitere Referate im Kanzleramt hätten den Vermerk abgezeichnet.
[…] Auch gegen die vom Kreis Unna verfügte Ausgangssperre kündigten verschiedene Kommentatoren in den sozialen Medien unverzüglich Klage an. Das muss vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geschehen. Bundesweit wie auch in unmittelbarer Nachbarschaft des Kreises haben schon viele Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte Ausgangssperren für rechtswidrig erklärt, selbst aus dem Bundeskanzleramt kommen erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit. […]
[…] Rechtliche Bedenken gegen die Eingriffe in die Bürgerrechte haben nicht zuletzt 7 Referate des Bundeskanzleramtes selbst geltend gemacht. HIER berichten wir zusammenfassend. […]