Impfung von Schwangeren-Kontaktpersonen: Leserin aus Unna verzweifelt

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Schwangere Frau - Symbolbild, Quelle Pixabay

Zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren sind gemäß dem NRW-Impffahrplan in der 2. Priorisierungsgruppe impfberechtigt. Theoretisch gilt das Impfangebot seit einer Woche, 6. April.

Eine Leserin aus Unna verzweifelt jedoch.

„Ich werde im Oktober Oma“, schrieb uns Tanja G.. „Meine Tochter hat von der Gynäkologin eine Bestätigung dafür bekommen, dass eine Schwangerschaft besteht. Damit können sich zwei enge Kontaktpersonen impfen lassen.“

Der werdende Vater und die werdende Oma versuchen nun seit einer Woche einen Impftermin zu bekommen – ohne Aussicht auf Erfolg, schildert Tanja G.:

„Vom Kreisgesundheitsamt angefangen über die 116 117, den Hausarzt, die Auskunft im Impfzentrum und so weiter – niemand kann uns weiterhelfen“, klagt die Mutter der Schwangeren. „Wir bekommen nirgends einen Termin. Die gynäkologische Praxis in Unna, bei der meine Tochter und auch ich beide Patientinnen sind, hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass die Ärztinnen nicht impfen möchten.“

Den Praxen ist es freigestellt, Impfangebote zu machen oder nicht. An die gynäkologischen Praxen müssen sich Schwangeren-Kontaktpersonen indessen wenden, wenn sie geimpft werden möchten, denn:

Gemäß dem Impffahrplan der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) (zuständig für den Kreis Unna) ist die Impfung von

… bis zu zwei engen Kontaktpersonen von Schwangeren seit dem 6. April (vergangenem Dienstag) möglich: „je nach Impfstoffverfügbarkeit in den gynäkologischen Praxen“.

Nach dieser Vorgabe ist es momentan nicht vorgesehen, die Kontaktpersonen im Impfzentrum an der Platanenallee zu impfen. Die Patientinnen sollen statt dessen ihren behandelnden Gynäkologen / ihre Gynäkologin kontaktieren. „Bei einer Bekannten bietet der Gynäkologe es an, die beiden engsten Kontakte zu impfen“, weiß denn auch Tanja B.

Sie ist „schockiert, dass es in diesen Zeiten anscheinend nicht möglich ist, eine werdende Mutter und das Ungeborene zu schützen. Niemand fühlt sich zuständig, keiner kann helfen. Wieder mal ein Plan, der nicht aufgeht“, so das bittere Fazit der werdenden Großmutter.

Auszug aus dem Impffahrplan der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL).

5 KOMMENTARE

  1. Diese Erfahrung müssen wir derzeit auch machen. Ich entbinde im
    Juli und alle bekannten Stellen verweisen wechselseitig aufeinander. Es ist zum
    verzweifeln, insbesondere da es in anderen Kreisen (Bsp. Sonderkontingent Biontech in Bottrop) funktioniert. Schwangere haben nachweislich ein stark erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf inkl. Beatmung. Trotzdem werden kerngesunde Ü70 und deren jüngere Partner geimpft?!

  2. Ganz ehrlich hat die sogenannte Oma nichts mit der schwangeren Frau zu tun. Dieser Artikel ist lächerlich. Mein Vater ist schwer lungenkrank und jeder muss warten. Stellt Euch an bis ihr dran seid. Fertig

  3. Und zu den kerngesunden ü 70, macht Euch bevor Ihr um Euer Leben kämpft mal die Mühe und schaut Euch die Statistik an. Sowas nennt man Solidarität gegenüber den Älteren und somit Schwächeren.

  4. Klaus und Drea, hier muss man differenziert betrachten und nicht in Solidaritätsdebatten verfallen. Von den uns gewählten Regierungsvertretern wurde unter Abwägung von Solidarität, Expertenmeinungen, etc. ein Impfangebot für Kontaktpersonen von Schwangeren kommuniziert. Dann sollte man auch dafür sorgen, dass es erfüllt wird. Das führt sonst zu Frust und Verzweiflung. Mich frustriert es sehr, dass ich trotz Berechtigung durch meine schwangere Freundin in Unna nicht geimpft werde, obwohl es eigentlich möglich sein sollte.

    Ich weiß, dass es in Essen kein Problem darstellt zwei Kontaktpersonen von Schwangeren zu impfen. Der Kreis Unna performt hier leider sehr schwach und das belegt der Artikel sehr gut.

    Ich bin nicht der Typ von Mensch der sich irgendwas erschleichen möchte, aber wenn mir das Angebot gemacht wird, dann möchte ich es auch nutzen und umsetzen.

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